Der TSV 1860 München wird pünktlich zu den gesetzten Fristen die Lizenz-Mannschaften wieder bei der Deutschen Fußball Liga, dem Deutschen Fußball-Bund und dem Bayerischen Fußball-Bund für das jeweilige Zulassungsverfahren anmelden. Die erste Mannschaft wird für das Zulassungsverfahren der 2. Bundesliga, der 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc... Mehr und der Regionalliga gemeldet. Auch wenn es aktuell sportlich eher unwahrscheinlich ist, dass man heuer noch in die 2. Bundesliga aufsteigt, ist die Teilnahme am Lizenzierungsverfahren ein wichtiger Schritt. Denn die Löwen müssen eine Ausnahmeregelung in Sachen Stadionfrage beantragen. Auch wenn man die Lizenz aufgrund eines Nichtaufstieges nicht bekommt, so ist die Antwort des Verbandes durchaus interessant. Die Stadionfrage ist ein wesentlicher Kernpunkt für die Lizenz in der höheren Klasse. Frist für das Zulassungsverfahren für die 3. Liga ist am 1. März 2019 um 15.30 Uhr. Dies gilt auch für die 2. Bundesliga.
Ebenfalls an den Lizenz-Zulassungsverfahren teilnehmen werden die Löwen-Mannschaften U21 und U19. Clubpolitisch steht über der U21 aktuell ein Fragezeichen. Dennoch wird man selbstverständlich die entsprechenden Lizenzierungsverfahren durchlaufen.