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MUNICH, GERMANY - NOVEMBER 29: Sercan Sarerer of München kicks a corner kick during the 3. Liga match between Türkgücü München and FSV Zwickau at Olympiastadion on November 29, 2021 in Munich, Germany. (Photo by Alexander Hassenstein/Getty Images)

Kein Trainer in Sicht: Türkgücü München droht Strafe seitens des DFB

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Weil Türkgücü München noch keinen Trainer mit entsprechend notwendiger Lizenz hat, droht seitens des Deutschen Fußball-Bundes eine Strafe. 15 Tage haben Drittligisten nach dem Weggang eines Trainers Zeit für einen Nachfolger mit entsprechender Fußball-Lehrer-Lizenz.

Gegenüber dem Münchner Merkur äußert sich der Geschäftsführer Max Kothny über die aktuelle Lage. Ein favorisierter Trainer habe Türkgücü eine Absage erteilt, berichtet die Tageszeitung. Es droht eine Strafe seitens des Fußball-Bundes. Mögliche Vertragsstrafen gehen von Verwarnungen bis hin zu Geldstrafen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, einer befristeten Sperre des Teilnehmers bis zu 2 Monaten, Aberkennung von Punkten und Platzsperre. Ausgesprochen wird die Strafe erst, wenn ein neuer Trainer gemeldet ist, „um mitzuberücksichtigen, wie lange das betreffende Kriterium nicht erfüllt war“. Das teilt der DFB dem Merkur auf Anfrage mit.

In der 3. Liga ist eine Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) für den verantwortlichen Trainer verpflichtend. Endet die Tätigkeit des Cheftrainers vor Ende einer Spielzeit, kann übergangsweise für höchstens 15 Werktage ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz als Chefcoach beschäftigt werden.

Ursprünglich wollte der Neuperlacher Klub in diesem Jahr an die Börse. Es ist jedoch davon auszugehen, dass man diese Idee wieder verworfen hat. Auch interessant: Ist Türkgücü über 30 Millionen Euro wert? “Man ködert die Fans”

Presse-Artikel zur aktuellen Lage von Türkgücü

Süddeutsche Zeitung: Türkgücü München – Planlosigkeit als roter Faden

Münchner Merkur: Bisher kein Trainer in Sicht – Türkgücü München droht Verwarnung, Gelstrafe oder sogar Punktabzug


Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen

DFB-Statut 3. Liga / C. Nr. 4a

Verpflichtung eines verantwortlichen Trainers für die Mannschaft der 3. Liga mit Pro Lizenz (UEFA­Pro­Lizenz). Endet die Tätigkeit des Chef­trainers vor Ende der Spielzeit, kann übergangsweise für höchstens 15 Werktage ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz beschäftigt werden. Für Aufsteiger aus der 4. Spielklassenebene gilt § 11 Nr. 5. der DFB­ Ausbildungsordnung.

(Photo by Alexander Hassenstein/Getty Images)

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