Der Bezirksausschuss Obergiesing – Fasanengarten hat eine soziokulturelle Nutzung der Räumlichkeiten unter den Rängen der Nordtribüne angeregt. Als Beispiel wird ein Kindergarten genannt.
Zumindest einen Kindergarten soll es laut dem Referat für Bildung und Sport nicht geben. Das Antwortschreiben wurde bereits am 6. Mai 2022 verfasst. Die Abendzeitung griff diese Thematik erst heute wieder auf.
Multiple Nutzung von Haupt- und Nebenräumen der Gastronomie
In der Antwort erklärt das Referat, dass man “gemeinsam mit den Vereinen und unter Beteiligung weiterer Beteiligter zur Sicherung derer Interessen und Bedarfe (u.a. Bezirksausschüsse, Anwohnerinnen, Behindertenbeirat etc.)” ein Nutzerbedarfskonzept erstellt. Dabei seien auch die gastronomische Versorgung und die notwendigen Flächenbedarfe festzulegen. Das Referat für Bildung und Sport könne sich in diesem Rahmen auch eine multiple Nutzung von Haupt- und Nebenräumen vorstellen, die außerhalb der Spieltage zum Beispiel Mitgliederversammlungen, Bezirksausschussangelegenheiten oder kulturelle Öffnungen zugute kommen.
Keine Spezifische Nutzung wie Kindergarten
“Spezifische Nutzungen, die besondere fachliche Anforderungen haben, wie zum Beispiel einen Kindergarten mit festen Öffnungszeiten, der notwendigen Zugänglichkeit außerhalb von Spieltagen, Freiflächenanforderungen etc.) kann sich das Referat für Bildung und Sport jedoch nicht vorstellen und es wäre auch keine kostengünstige Möglichkeit, diese innerhalb eines Fußballstadions zu realisieren”, schreibt das Referat für Bildung und Sport. Ein Kindergarten ist also vom Tisch.
Weitere Informationen
Der Artikel der Abendzeitung: Kleine Löwen: Stadt sagt Nein zu Kita im Grünwalder Stadion | Abendzeitung München (abendzeitung-muenchen.de)
Das Schreiben vom 6. Mai 2022 im Wortlaut:
Bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 03852 des Bezirksausschusses 17 vom 12.04.2022 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
In Ihrem Antrag regen Sie im Zusammenhang mit dem endgültigen Ausbau des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße eine soziokulturelle Nutzung der Räumlichkeiten unter den Rängen der Nordtribüne, zum Beispiel durch einen Kindergarten, an.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sollte es zu einer möglichen Ertüchtigung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße kommen, sind im Rahmen der Vorplanung die notwendigen sportfachlichen und sonstigen Bedarfe eines Nutzerinnenbedarfskonzeptes festzulegen. Dieses wird gemeinsam mit den Vereinen und unter Beteiligung weiterer Beteiligter zur Sicherung deren Interessen und Bedarfe (u.a. Bezirksausschüsse, Anwohnerinnen, Behindertenbeirat etc.) erfolgen. Im Rahmen des notwendigen Bedarfs werden sicherlich auch die gastronomische Versorgung und die dafür notwendigen Flächenbedarfe festzulegen sein. Hier könnte sich das Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport, auch eine multiple Nutzung von Haupt- und Nebenräumen vorstellen, was außerhalb der Spieltage auch anderen Nutzungen (u.a. für Mitgliederversammlungen, Bezirksausschussangelegenheiten, kulturelle Öffnungen) zu Gute kommen könnte. Spezifische Nutzungen, die besondere fachliche Anforderungen haben, wie zum Beispiel einen Kindergarten mit festen Öffnungszeiten, der notwendigen Zugänglichkeit außerhalb von Spieltagen, Freiflächenanforderungen etc.) kann sich das Referat für Bildung und Sport jedoch nicht vorstellen und es wäre auch keine kostengünstige Möglichkeit, diese innerhalb eines Fußballstadions zu realisieren.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 03852 des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirks Obergiesing – Fasangarten vom 12.04.2022 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium HA II/V 2, BA-Geschäftsstelle Ost, erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Quelle: RatsInformationsSystem München – BA-Anträge – BA-Antrag 20-26 / B 03852 (muenchen.de)