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Kein Einzelfall – weitere Fans berichten von Problemen mit Merchandising GmbH bei Rückgaberecht

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Leider sind Probleme mit dem Rückgaberecht bei der Merchandising GmbH kein Einzelfall. Mehrere Fans haben sich beim Löwenmagazin gemeldet.

Flo meldet sich per eMail beim Löwenmagazin. Wegen “nicht gefallen” hatte er ein Produkt im Warenwert von 30 Euro zurückgesendet. Von der Gutschrift zog man ihm 5,90 Euro ab. Er hatte mehrmals Kontakt mit der Merchandising GmbH, gab aber letztendlich auf. “Meine Zeit war mir irgendann auch zu Schade, um da weiterzustreiten”, schreibt er dem Löwenmagazin.

Ingo berichtet von einem Kauf einer Steppjacke, die er für 79,95 Euro gekauft hat. Die Rückversandkosten hatte er übernommen. 11,80 Euro hatte die Merchandising GmbH von seiner Gutschrift abgezogen. Rein rechtlich ist die Merchandising GmbH verpflichtet, den vollen Kaufpreis als auch die Versandkosten zu erstatten. Ingo bekam also satte 17,70 Euro weniger. Nachdem er sich bei der Merchandising GmbH beschwert hatte, schrieben sie ihm weitere 5 Euro gut. Für ihn ist die Sache noch nicht erledigt. Er möchte auch sein restliches Geld zurück.

Das sei eine bekannte Vorgehensweise berichtet ein ehemaliger Angestellter des TSV 1860 München, der uns telefonisch kontaktiert hat. Als Anthony Power Geschäftsführer der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA war, hätte es an die Buchhaltung die Anweisung gegeben, immer nur 75 Prozent bei Forderungen von anderen Unternehmen zu überweisen. Oft hätten die Unternehmen dann auf die restliche Forderung verzichtet. Weil Anwaltskosten und Abmahnungen sich nicht gelohnt hätten. In der Buchhaltung soll es Angestellte gegeben haben, die dies nicht mitmachen wollten. Und gekündigt haben.

Bleibt zu hoffen, dass es im Fall der Merchandising GmbH nur ein Systemfehler ist, der behoben werden kann.

Welches Recht haben die Fans bei der Rückgabe? Rein rechtlich muss die Merchandising GmbH nicht nur die volle Summe der zurückgegebenen Ware übernehmen, sondern auch die Versandkosten. Das ist seit 2014 in Deutschland gesetzlich im § 357 des BGB geregelt. Wer nicht die volle Summe gutgeschrieben bekommt, sollte eine Frist von einer Woche setzen. Nach Ablauf der Frist kann abgemahnt werden. Wer diesen Weg nicht gehen möchte, kann sich auch an den Fanbeauftragten des TSV 1860 München wenden und den Fall schildern. Sicherlich kann er zur Klärung beitragen.

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