Du betrachtest gerade Kapitalerhöhung bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA – was sie bedeuten würde

Kapitalerhöhung bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA – was sie bedeuten würde

  • Beitrags-Kommentare:30 Kommentare
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Präsident Robert Reisinger hat in der tz München erneut angedeutet, dass die Vorstandschaft des TSV München von 1860 e.V. gegenüber HAM International eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen hat. Doch was heißt das? Wir haben Reinhard Friedl gefragt, der sich mit Finanzen sehr gut auskennt und sich Jahre lang mit Wertpapieren beschäftigt hat. Beruflich war er im Bankwesen.

Was würde eine Kapitalerhöhung bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA aus bedeuten?

Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhungen, die bei der KGaA möglich wären.

Zum einen eine sogenannte Bezugsrechtemission. In diesem Fall werden neue Aktien ausgegeben und Altaktionäre erhalten ein Bezugsrecht darauf. Sie können somit neue Aktien in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu den Altaktien erwerben. Dies würde bedeuten, dass der e.V. das Recht hätte, 40% der neuen Aktien zu kaufen. Ismaik könnte 60% der neuen Aktien kaufen.

Da jedoch meines Erachtens der e.V. gar keine Vereinsgelder effektiv in die KGaA investieren darf, müsste er seine Bezugsrechte verkaufen und jemand anderes würde das Recht kaufen, neue Aktien der KGaA zu erwerben. Dies könnte eine Dritte Person sein oder aber auch Ismaik, der seine Beteiligung dadurch prozentual erhöhen würde. Fakt wäre jedoch bei dieser Variante, dass der e.V. eine Minderung seiner prozentualen Beteiligung in Kauf nehmen würde und Hasan Ismaik die Möglichkeit hätte, seine Beteiligung zu erhöhen.

Bei der zweiten Möglichkeit eine Kapitalerhöhung durchzuführen wird das Recht über ein Bezugsrecht an der Kapitalerhöhung teilzunehmen ausgeschlossen.

Dies bedeutet, dass die beiden Gesellschafter auf ihr Recht verzichten, neue Aktien zu erwerben und somit einem Dritten die Möglichkeit einräumen, sich an der Gesellschaft zu beteiligen. In diesem Falle verlieren beide Gesellschafter ihren bisherigen prozentuellen Anteil.

Meines Erachtens würde nur diese Variante „unter Ausschluss des Bezugsrechts“ in Frage kommen, denn hierbei verzichten beide bisherigen Anteilseigner an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. Es muss allerdings hier klar gesehen werden, dass der e.V. auch hier künftig nicht mehr 40% an der KGaA halten wird.

Derzeit beträgt das Kommanditkapital 6.500.000,00 €. Als Kapitalrücklage sind 9.105.115,90 € in der Bilanz zu ersehen. Für den neuen Teilhaber würde dies bedeuten, dass er einen entsprechenden Aufpreis für seine Beteiligung zahlen müsste. Allerdings stehen in der Bilanz (30.6.2017) aufgelaufene Bilanzverluste in Höhe von 62,7 Mio und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 19,8 Mio €. Dies macht es nicht besonders attraktiv, einen hohen Aufpreis für neue Aktien zu zahlen.

Zahlenbeispiel für eine Kapitalerhöhung

Derzeitiges Kommanditkapital

6,5 Mio €

  • 40% (2,6 Mio €): TSV München von 1860 e.V.
  • 60% (3,9 Mio €): HAM International

Erhöhung um 20% durch Dritten um 1,3 Mio auf 7,8 Mio €

Beiteiligungsquoten nach der Kapitalerhöhung

  • 33% (2,6 Mio €): TSV München von 1860 e.V.
  • 50% (3,9 Mio €): HAM International
  • 17% (1,3 Mio €): Dritter

Bei einer angenommenen Erhöhung um 1,3 Mio € könnten aufgrund eines Aufpreises gut 3 Mio € in die Gesellschaft fließen.

  • 1,3 Mio € in das Kommanditkapital
  • 1,7 Mio € in die Kapitalrücklage

Eure Fragen

Wer Fragen hat, kann sie gerne im Kommentarbereich stellen. Reinhard Friedl wird sie dann beantworten.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
30 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen