Der TSV München von 1860 e.V. hat bekannt gegeben, dass Mitglieder bis zum 31. März 2023 satzungsändernde Anträge abgeben können.
Die satzungsändernden Anträge sind an die Geschäftsstelle zu schicken. Das geht per eMail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org, per Fax an 089/642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.
“Anträge zur Mitgliederversammlung müssen vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingereicht werden, wobei die Einreichungsfrist zu beachten ist, die das Präsidium rechtzeitig entweder durch Bekanntmachung in der Vereinszeitung oder durch einfachen Brief, Telefax oder e-Mail an die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder bekannt zu geben hat”, heißt es in der Satzung. “Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist die Aufgabe zur Post (Datum des Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder e-Mail entscheidend. Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder e-Mail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.”
Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.