In diesem Jahr finden beim TSV München von 1860 e.V. keine Wahlen statt. Die Wahl zum Verwaltungsrat wird turnusgemäß im kommenden Jahr stattfinden. Das Präsidium wird 2022 wieder- oder neugewählt. Dennoch gibt es in diesem Jahr natürlich eine Jahreshauptversammlung. Und es können sowohl satzungsrelevante als auch nicht satzungsrelevante Anträge gestellt werden.
Wann die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr stattfinden wird, ist noch nicht klar. Der Grund ist die aktuelle Pandemie COVID-19 und die Einschränkungen durch Bundestag und bayerischen Landtag für alle Bürgerinnen und Bürger. Allzu großes Augenmerk werden die Mitglieder vermutlich ohnehin nicht auf die Versammlung werfen. Die Jahreshauptversammlung ist zwar wichtig und der wesentliche Grundbaustein des demokratischen Vereinsleben, Wahlen gibt es aber nicht. Der Hauptaugenmerk liegt also auf Anträgen. Zu unterscheiden sind satzungsrelevante Anträge von nicht satzungsrelevanten Anträge.
Am 16. März lief allerdings bereits die Einreichungs-Frist für satzungsrelevante Anträge ab. Klar ist nun, dass die Mitglieder in diesem Jahr nicht über eine Briefwahl abstimmen werden. Ein zulässiger Antrag hierzu wurde nicht gestellt. Genauso wenig, wie ein Antrag für die von KGaA-Aufsichtsrat Saki StimoniarisAthanasaios "Saki" wurde am 9. April 1971 in München gebore... geforderte Änderung des Wahlsystems für die Präsidiumswahl. Andere satzungsrelevante Anträge wird es jedoch geben. Die betreffen allerdings eher den Verwaltungsapparat des TSV München von 1860. Die entsprechenden Anträge werden mit der Einladung veröffentlicht.
Nichtsatzungsrelevante Anträge können hingegen noch gestellt werden. Eine Frist wird mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.
Mehr Informationen zur Jahreshauptversammlung auch unter folgendem Thema: Jahreshauptversammlung des TSV München von 1860: wann findet sie statt?