Gestern Nacht hat die Bayerische Staatsregierung eine Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab dem heutigen Dienstag. Bei den Heimspielen des TSV 1860 München gilt dabei ab sofort auch Maskenpflicht am Platz.
“Wie bereits bislang entfallen bei verpflichtendem 2G die Personenobergrenzen”, schreibt die Bayerische Staatsregierung. Es bleibt demzufolge bei 15.000 Zuschauer im Stadion an der Grünwalder Straße.
Auch das Alkoholverbot gilt bei verpflichtendem 2G nicht. Es darf damit weiterhin Vollbier ausgeschenkt werden.
Seit heute neu ist, dass auch bei 2G “die Maskenpflicht nach Vorgaben des § 2 gilt und das künftig auch bei allen Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen unter freiem Himmel Maskenpflicht auch außerhalb von Eingangs- und Begegnungsbereichen gilt.”
Quellen
Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. November 2021
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021