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Hiltmair als Geschäftsführer? Stellungnahme soll am Freitag veröffentlicht werden

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Anton Hiltmair hat sich für das Amt des Finanz-Geschäftsführers der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA beworben. Bevor der Beirat über die Personalie entscheiden kann, muss der Verwaltungsrat seinen e.V.-Vertretern das “okay” geben.

Die Entscheidung, ob Anton Hiltmair Geschäftsführer der Profifußball KGaA werden kann, wird im Beirat der TSV 1860 Geschäftsführungs GmbH getroffen. Dort sitzen jeweils zwei Vertreter des Muttervereins (Präsident Reisinger / Verwaltungsrat Walch) sowie zwei Vertreter von HAM International (Stimoniaris / Livingston). Bevor die Vertreter des e.V. sich für die Bestellung von Hiltmair aussprechen, muss allerdings erst der Verwaltungsrat des e.V. zustimmen.

Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen bei: […] Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen. (Satzung des TSV München von 1860 e.V., Absatz 11.3.6.)

Und nein, der Beirat hat, anders als mancherorts dargestellt, noch nicht abgestimmt. Vielmehr hat das Präsidium bei den Verhandlungen für das finanzielle Sicherheitspaketes im Rahmen der positiven Fortführungsprognose dem Mitgesellschafter zugesichert sich für Hiltmair auszusprechen, sofern der Verwaltungsrat zustimmt. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Am gestrigen Dienstag hörte sich der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. den Geschäftsführer-Kandidaten Anton Hiltmair an. Wie der Verwaltungsrat entschieden hat oder entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.

Erst nach der Entscheidung des Verwaltungsrates können die beiden Vertreter des e.V. (Reisinger / Walch) im Beirat für Hiltmair stimmen. Natürlich nur sofern der Verwaltungsrat der Personalie vorab zugestimmt hat. Das die HAM-Vertreter für Hiltmair stimmen, gilt als gesichert.

Es wurde eine Stellungnahme für Freitag angekündigt. Möglich ist dabei, dass der Verwaltungsrat lediglich seine Entscheidung bekannt gibt. Möglich ist aber auch, dass der Beirat bis dahin bereits final entschieden hat. Denn beide Gesellschafter werden sicherlich zeitnah und vor der Öffentlichkeit über die Entscheidung des Verwaltungsrates informiert.

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