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Hasan Ismaik zeigt TSV 1860 e.V. beim DFB und der DFL an

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Laut der SPORT BILD hat Investor Hasan Ismaik den TSV München von 1860 beim DFB und bei der DFL angezeigt. Wegen möglichem Verstoß gegen die 50+1-Regelung.

Der e.V. habe am 2. Februar 2024 Oliver Mueller als kaufmännischen Geschäftsführer der TSV 1860 München GeschäftführungsGmbH eingesetzt, heißt es im der SPORT BILD. Doch der Vertrag soll bis zum 30. Juni 2024 nicht mit Mueller selbst, sondern mit dessen Unternehmen SCK GmbH geschlossen worden sein. Dort ist Oliver Mueller zwar der Geschäftsführer, die alleinige Gesellschafterin ist hingegen Claudia Müller. Dieses Unternehmen sei über einen “Vertrag bezüglich der Übernahme der Geschäftsführung” mit der “Verfügungsstellung eines Geschäftsführers” für den TSV 1860 beauftragt worden. Als Vergütung erhalte die SCK GmbH 8.000 Euro pro Monat sowie im Juli eine Einmalzahlung von 22.018,13 Euro. Außerdem bis Ende Juni zwei VIP-Tickts pro 1860 Heimspiel, sowie je zwei Sitzplätze bei Auswärtsspielen. Mueller bekomme, so die BILD, außerdem ein Hotel-Doppelzimmer, einen Dienstwagen und ein Handy.

Die Sorge von Hasan Ismaik sei nun, “dass durch den Umstand, dass das Weisungsrecht von Frau Müller als alleinige Gesellschafterin der SCK GmbH gegenüber Herrn Mueller” in Konflikt stehe, “mit der für die Einhaltung der 50+1-Regel essentiellen alleinigen Weisungsbefugnis des Muttervereins gegenüber dem Geschäftsführer.” Zwar sei durch eine “Ergänzungsvereinbarung zwischen der TSV 1860 GmbH und der SCK GmbH das Weisungsrecht für die Laufzeit des Vertrags “unwiderruflich” auf den 1860 e.V. als Alleingesellschafter der 1860-Geschäftsführungs GmbH übertragen und Mueller hätte sich verpflichtet “ausschließlich und allein” Weisungen der 1860 der TSV 1860 GmbH auszuführen. Doch diese Vereinbarung sei laut der Investorenseite fehlerhaft. Und zwar, weil das Weisungsrecht gar nicht der SCK GmbH zustehe sondern deren Gesellschafterversammlung, also Claudia Müller. Die sei aber nicht Partei der Ergänzungsvereinbarung. Die Gefahr, die der Investor sieht: Claudia Müller stehe deshalb das Weisungs-, Auskunfts- und Einsichtsrecht gegenüber Oliver Mueller auch im Hinblick auf die TSV 1860 GeschäftsführungsGmbH uneingeschränkt zu. Dadurch könnte der TSV 1860 durch die SCK GmbH von außen unterwandert werden.

Der DFB und die DFL könnten die Anzeige schon alleine deshalb zurückweisen, weil die TSV 1860 GeschäftsführungsGmbH mit Christian Werner einen zweiten Geschäftsführer habe und Mueller ohnehin nicht alleine entscheiden kann. Eine Unterwanderung durch die SCK GmbH ist also deshalb ohnehin nicht möglich.

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