Seit Mai 2019 ruht der Antrag auf Ausnahmegenehmigung im Hinblick auf die 50+1-Regelung. Hauptgesellschafter Martin Kind hatte den Antrag dazu selbst gestellt. Heute gab der Klub bekannt, dass man den Antrag nun vollständig zurückgezogen hat. Damit ist das Verfahren beim Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen beendet.
“Das Wirtschaftsunternehmen Profifußball von Hannover 96 und Martin Kind haben das Verfahren beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen beendet. Eine Entscheidung des Schiedsgerichts wäre in nächster Zeit nicht zu erwarten gewesen”, schreibt Hannover 96 auf seiner Homepage. Die Gründe und die Entscheidungen für die Zukunft wolle man in Kürze darlegen.
Das Ständige Schiedsgericht
Über sämtliche Streitigkeiten zwischen den Klubs und dem DFL und/oder dem DFBDer Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist de... entscheidet das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Ein Schiedsspruch ist verbandsintern endgültig. Unter den Parteien hat es die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Vorsitzender ist seit 2008 der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Udo Steiner.
Presselinks
Bild: Rückzieher von 96-Boss Kind
Sportbuzzer: Hannover 96: Martin Kind zieht 50+1-Klage vor dem Schiedsgericht zurück
NDR: Hannover 96: Kind zieht 50+1-Antrag zurück
Spiegel Online: Martin Kind zieht 50+1-Antrag zurück
Welt: Kind zieht Antrag auf 96-Übernahme zurück