Bei der heutigen Aufsichtsratssitzung des TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA wurde beschlossen, dass durch den Aufsichtsrat empfohlen wird, zukünftig in der KGaA einen zweiten Geschäftsführer einzusetzen. Günther Gorenzel soll als Geschäftsführer Sport eingesetzt werden. Aktuell gibt es einen Geschäftsführer. Das ist Michael Scharold.
Schlagzeilen in der Presse, dass Gorenzel nun in jedem Fall bereits Geschäftsführer ist, sind nicht nur irreführend, sondern grundlegend falsch.
Der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. muss dieser Personalie zustimmen. Grund hierfür ist Absatz 11.3.6c der Vereinssatzung. Dort wird ausdrücklich festgelegt, dass das Präsidium bei Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrates einzuholen hat. Wer den Vorsitz im Verwaltungsrat hat, ist dabei völlig irrelevant. Der Verwaltungsrat muss in seiner Gesamtheit abstimmen. Beschlussfähig ist er dann, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Lediglich bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Verwaltungsratsvorsitzenden. Das ist aktuell Sebastian Seeböck. Eine Stimmenthaltung gilt als Ablehnung.
Der Verwaltungsrat
Sebastian Seeböck (Vorsitzender)
Sascha Königsberg (Stellvertr. Vorsitzender)
Verena Dietl
Dr. Markus Drees
Christian Groß
Gerhard Mayer
Norbert Steppe
Robert von Bennigsen
Nicolai Walch
Folglich heißt dies: Das Präsidium muss nun dem Verwaltungsrat den Vorschlag aus dem Aufsichtsrat unterbreiten. Dieser entscheidet dann in einer Sitzung, ob er der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers zustimmt. Anschließend kann dann das Präsidium entsprechend die Entscheidung des Verwaltungsrates umsetzen.
Der Aufsichtsrat der KGaA besteht aus sechs Personen. Zum einen aus Yahya Ismaik, Peter Cassalette und Saki Stimoniaris, die durch den Gesellschafter HAM International bestellt wurden, und zum anderen durch Karl-Christian Bay, Thomas Heigl und Robert Reisinger, die durch den TSV München von 1860 e.V. bestellt wurden.
In einem Kommentar noch mal die Situation zusammengefasst:
https://loewenmagazin.de/ein-kommentar-zur-empfehlung-des-aufsichtsrat-der-kgaa-im-hinblick-auf-den-zweiten-geschaeftsfuehrer-posten
Gibt es eigentlich eine sachliche Begründung dafür, einen Geschäftsführer Sport einzusetzen? Hat er dann mehr Kompetenzen?
Na ja – Scharold ist ein Finanz- und kein Sportexperte. Dennoch fragt man sich, ob man einen Sport-GF braucht. Wenn es darum geht neue Spieler zu verpflichten, dann müssen Bierofka und Gorenzel eh berichten und argumentieren, warum sie einen Spieler haben wollen o.Ä.
An welcher Stelle es meiner Meinung nach eher fehlt, ist die Pressestelle und das Ticketing. An beiden Stellen arbeiten eigentlich Teilzeitkräfte und das funktioniert nicht ganz.
Beispiel Pressestelle: Rainer Kmeth – als Leiter Presse – arbeitet hauptberuflich als Leiter einer Sparkassen-Filiale und Sebastian Weber hat auch noch Aufgaben im NLZ. Beide zerreißen sich förmlich. Und egal wie sehr sie sich bemühen, sie können das Pensum einfach nicht schaffen. Es ist kein Wunder, dass sie mal auch 14 bis 16-Stundentage habe. Da werden sie nur verbrannt.
Hier würde ich jemanden Vollzeit einstellen.
Probleme beim Ticketing kennen wir auch. Und da sind die Mitarbeiter am Wenigsten Schuld… Man hat einen schlechten Provider bzw. Abwickler und Personalmangel dazu. Das kann ja nicht gut gehen.
Und nun soll Gorenzel auch noch weitere Belastungen und Verantwortlichkeiten bekommen. Zu einer Zeit, wo Biero eh ständig in Hennef ist und auch bei den Trainings die Unterstützung von Gorenzel braucht.
Oh je … wenn ich das lese, was ich schreibe, erinnert mich das an meinen Arbeitgeber und ich sage Dir, wir sind auch alle am Kotzen und am Abbrennen…
” … wenn ich das lese, was ich schreibe, …”
Ist mir auch nicht unbekannt 🙁
Ziemlich bittere Nummer. Fußball bleibt ein dreckiges Geschäft.
Der Aufsichtsrat der KGaA stellt aber keine Anteilseignerversammlung i.S.d. Satzung dar.
Die Komanditaktionäre bilden die Hauptversammlung einer KGaA. Dies wäre die Anteilseignerversammlung; nicht der Aufsichtsrat.
Wobei es sicherlich nicht schadet, wenn Zustimmung eingeholt wird, bevor über Details unserer Satzung gestritten wird 😉
Das spielt aber im Endeffekt keine Rolle. Das Ergebnis ist das Gleiche. Der Aufsichtsrat spricht diese Empfehlung aus, von Seitens des e.V. muss der Verwaltungsrat zustimmen.
Die entgültige Entscheidung wird dann in der Geschäftführungs GmbH getroffen, richtig?