Fahnenschwenker will nicht als Angestellter der KGaA bezeichnet werden

Die Geschäftsführung verbot einem Fan das Schwenken einer Fanclubfahne im Stadion aufgrund dessen ismaikkritischen Äußerungen auf Facebook. Dieses Verbot wurde nun aufgehoben, sorgt allerdings damit erneut für Ärger.

Die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA hatte einem Mitglied eines Fanclubs das Schwenken der Fanclubfahne verboten. Hintergrund war eine ismaikkritische Bemerkung auf Facebook. Das Verbot kam bei den Fans und Fanclubs nicht gut an. Zumal der Beitrag auf Facebook in vollem Umfang mit der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

vgl. Wegen Meinungsäußerung im sozialen Netz – 1860 verbietet Fan den Einsatz als Fahnenschwenker

Geschäftsführung rudert zurück

Daraufhin ruderte die Geschäftsführung mehr als ungeschickt zurück. Der Fan dürfte zwar seitens des Fanclubs wieder die Fahne schwenken, man betont jedoch “als Fahnenschwenker ist man ein Angestellter der KgaA und hat sich neutral zu verhalten.” Diese Aussage wurde gegenüber dem Portal Fußball Vorort getätigt.

vgl. Geschäftsführung rudert zurück – Fahnenschwenker darf wieder Fahne tragen

Kein Angestellter der KGaA

Verständnis hierfür hat der sanktionierte Fan nicht. Er weist explizit darauf hin, dass er nicht Angestellter der KGaA ist und bittet Pfeifer ihn auch nicht als solchen zu bezeichnen.Ich bin nur Fan und nicht mehr. Das Einzige was ich repräsentieren, genauso wie andere auch, ist unsere Fahne vom Fanclub Herz von Giesing.” Sollte die Voraussetzung für den Einsatz als Fahnenschwenker die Neutralität sein, oder man “im Idealfall investorenfreundlich sein muss”, dann müsse er ihn eben wieder erneut sanktionieren. Der jeweilige Fan will sich seine Meinung nicht verbieten lassen.

Titelbild: imago images

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