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Einschränkungen während der Pandemie COVID-19 – was gilt heute für Bayern?

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Auch der Fußball und der Freizeitsport wird vom Corona-Virus beherrscht. Einschränkungen, Regeln, Lockerungen. Was wirklich Sache ist, findet man auf einer Grafik des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Ab dem heutigen 8. März sind erste Öffnungen möglich. Versicherungen und Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken machen auf. Ist die 7-Tage-Inzidenz mindestens an 3 Tagen unter 50 und niedriger, besteht die Möglichkeit, den Einzelhandel und Museen zu öffnen. Für Freizeitsportler gilt: es ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Für Kinder gilt eine Regelung für Gruppen bis maximal 20 Personen.

Liegt der Wert zwischen 50 und 100 sind im Einzelhandel Terminbuchungen verpflichtend. Gleiches gilt für Museen. Der kontakfreie Sport wird auf maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Sportgruppen von bis zu 20 Kindern beschränkt.

Quelle: Bayerische Gesundheitsministerium
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