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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022

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Liebes Mitglied des Löwenheimat Giesing e.V.,

hiermit laden wir Dich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 ein.
Die Mitgliederversammlung findet statt am
17 Dezember, ab 14:30 Uhr
Ort: Giesinger Bräu, Martin-Luther-Straße 2, 81539 München
Gem. § 13 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich, fristgerecht – unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung (Anlage).
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung, bis 10.12.2022, schriftlich (persönlich, per Post an die Schriftführerin der Löwenheimat Giesing e.V. Sabine Pfaffenberger/ Bernauer Str. 37/ 83229 Aschau oder per E-Mail an vorstand@neu.loewenmagazin.de eingereicht werden. Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist das Datum des Poststempels bzw. das Absende-Datum der E-Mail entscheidend. Alle rechtzeitig eingegangenen Anträge werden auf der Versammlung im Rahmen der
Tagesordnung behandelt.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 06.12.2021. Alle Mitglieder dürfen sich natürlich aber auch gerne spontan ohne Anmeldung für eine Teilnahme entscheiden. Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitbringen.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen, mit freundlichen Löwengrüßen

Der Vorstand, 23.11.2022
im Original gezeichnet

Benjamin Stauß Sabine Pfaffenberger
Vorsitzender Schriftführerin

Tagesordnung

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der
Beschlussfähigkeit
Bestellung eines Protokollführers
Feststellung und Genehmigung der Tagesordnung
Feststellung der anwesenden Stimmen – Anwesenheitsliste
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Berichte
des 1. Vorsitzenden
des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
der Redaktion Löwenmagazin

Aussprache zu den Berichten

Entlastungen:
Entlastung des Vorstands – Benjamin Stauss, Sabine Pfaffenberger und Alexandra Strehle –
für das Geschäftsjahr 2021

Anträge und Abstimmung
a) Satzungsändernde Anträge:
Antrag von Sabine Pfaffenberger – Änderung §9 – 3.:
Bisher:
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise
gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße
gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner
Beitragspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist. Über den Ausschluss
entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die
Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der
Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels
eingeschriebenen Briefes zu geben. Der Betroffene kann den Beschluss binnen eines
Monats gerichtlich anfechten. Verstreicht die Anfechtungsfrist fruchtlos, wird der Beschluss
wirksam. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand seine
Entscheidung für sofort vollziehbar erklären

Neu:
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise
gegen den Vereinszweck verstößt, sich in sonstiger Weise sich groben und wiederholten
Verstößen gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres
seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des der Vorstand, die Entscheidung wird sofort
vollzogen.
die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem
Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur
Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den
Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes zu geben. Der Betroffene kann den Beschluss
binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Verstreicht die Anfechtungsfrist fruchtlos, wird
der Beschluss wirksam. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand
seine Entscheidung für sofort vollziehbar erklären


Antrag von Benjamin Stauß und Sabine Pfaffenberger – Änderung §10 – 1.:
Bisher:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Alle
drei Vorstände sind Vorstände im Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Neu:
Der Vorstand kann aus 2 oder 3 Vorsitzenden bestehen: dem Vorsitzenden, dem
Schatzmeister/Schriftführer oder dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Alle Vorstände sind Vorstände im Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich immer durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b) sonstige Anträge:
Antrag vom Vorstand
Es wird beantragt laut Satzung §9 – 3. Mitglieder die Ihrer Pflicht, den Mitgliedsbeitrag zu
zahlen, nicht nachgekommen sind und auch auf Mahnungen nicht reagiert oder geantwortet
haben, siehe Liste (Vorlage bei der MV – Datenschutz) aus dem Verein auszuschließen

Schatzmeister
Alexandra Strehle verlässt auf eigenen Wunsch den Löwenheimat Giesing ev. und legt ihr
Amt als Kassier zum heutigen Tag (Datum der MV) nieder. Sabine Pfaffenberger übernimmt
bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl 2023 das Amt.

Schlusswort des/der Vereinsvorsitzenden

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