Die Klubs der Regionalligen, der Dritten Liga und der 2. Bundesliga, die für die kommende Saison für die Dritte Liga in Frage kommen, müssen am Zulassungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes teilnehmen. Was bedeutet das?
Wer sich sportlich für die Dritte Liga qualifiziert und in der neuen Saison startberechtigt sein möchte, muss sich im Zulassungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes auf Herz und Nieren überprüfen lassen. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Bausteine: die wirtschaftliche sowie technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit. Wirtschaftlich nicht überprüft werden Zweitmannschaften von Lizenzvereinen, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen bereits bei der 1. Mannschaft durch die DFL überprüft werden.
Zeitlicher Ablauf des Zulassungsverfahrens
Bis zum 1. März 2021 müssen die Bewerber der Regionalliga und der 3. Liga ihre Unterlagen eingereicht haben. Länger Zeit haben die Bewerber und damit potentiellen Absteiger der 2. Bundesliga. Sie müssen ihre Unterlagen bis zum 16. März 2021 abgeben.
Im Laufe des April 2021 bekommen die Bewerber dann seitens des Deutschen Fußball-Bundes den ersten Bescheid. Darin teilt der DFB mit, ob der Klub die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit erfüllt und ob Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen sind. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche.
Bedingungen sind im Laufe des Zulassungsverfahrens zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung zu erhalten.
Auflagen werden mit der Zulassung erteilt und sind im Laufe der folgenden Saison zu erfüllen.
Nach der Einspruchsfrist muss der jeweilige Klub in einem festgesetzten Zeitraum die Bedingungen erfüllen und zudem die sportlichen Voraussetzungen mitbringen. Heißt: Aufstieg aus der Regionalliga, Nicht-Abstieg bzw. Nicht-Aufstieg aus der Dritten Liga oder Abstieg aus der 2. Bundesliga. Anschließend erfolgt die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung. Spätester Termin für den Bescheid ist der 15. Juni 2021.
Verfahren bei Nichtzulassung für die Dritte Liga
Erfüllt der jeweilige Klub die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit nicht, oder kann die Bedingungen bis zum entsprechend festgelegten Stichtag nicht erfüllen, darf er nicht in der 3. Liga antreten und muss in die Regionalliga. Kann er auch dort die Bedingungen nicht erfüllen, wird er gemäß des jeweiligen Landesverbandes in eine darunter liegende Spielklasse zugeordnet. Den in der Dritten Liga frei werdenden Platz nimmt der bestplatzierteste potentielle Absteiger der Dritten Liga ein.
Änderungen für Saison 2021/22 zu bisherigen Zulassungsverfahren
Sonderregelungen im Hinblick auf die Pandemie COVID-19 gibt es für die Saison 2021/22 nicht. Für die aktuelle Saison gab es keine Zulassungsverweigerung aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies gilt für die kommende Saison nicht mehr.
Geändert wurde hingegen die bisher „uneingeschränkte Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions“. Das Stadion muss laut Beschluss des DFB-Präsidiums nun für „den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen.“ Die Formulierung wurde damit also angepasst. Die Nutzung eines Stadions kann zukünftig also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegen steht.
Neu ist zudem, dass mit Beginn der kommenden Saison jeder Klub der Dritten Liga einen Stadionbeauftragten oder eine Stadionbeauftragte benennen muss.
… heisst im Klartext Türkgücü hat jetzt ein Problem, kein Stadionhopping mehr 😎
Sie könne ja durchgängig in Lotte spielen … so wie der KFC.
… sucht da nicht Düsseldorf nen neuen Untermieter?
Der Alte ist ja nach Lotte… wenn er diese Woche denn überlebt.
OT: KFC und der Armenier
https://www.kicker.de/raetselraten-um-die-neuen-eigentuemer-des-kfc-uerdingen-797472/artikel
Solange TG das Oly und das GWS nutzen kann, werden sie wohl keine Probleme haben dem DFB die Sicherstellung des Spielbetriebs nachzuweisen.
ich versteh das so dass EIN Stadion immer zur Verfügung stehen muss nicht irgendein Stadion. Und für diese Saison hat TG nicht für alle Spiele dasselbe Stadion zur Verfügung, da im GWS max 50 Spiele stattfinden dürfen laut Stadt. Und vorher kommen wir und die kleinen Bayern mit jeweils 19 Spielen plus Totopokal bei uns…
Eigentlich steht das schon länger so in den Statuten. Geändert wurde ja lediglich der Absatz d:
Aus den Statuten der Dritten Liga:
a) Einreichung einer „Erklärung zum Stadion“ zur Dokumentation des tatsächlichen Zustands der Spielstätte entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung hierzu erstellten Formular.
b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Mannschaft der 3. Liga, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
aa) Zuschauerkapazität über 10.000 Plätze, davon mindestens 2.000 Sitzplätze– bei Bewerbern aus der 4. Spielklassenebene kann für das erste Spieljahr in der 3. Liga im Rahmen der Entscheidung über die technisch organisatorische Leistungsfähigkeit in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Sitzplatzkapazität von weniger als 2.000 Sitzplätzen, mindestens jedoch 1.000 Sitzplätzen, festgelegt werden,– für 2. Mannschaften ist eine Zuschauerkapazität von über 5.000 Plätzen, davon mindestens 1.000 Sitzplätze, ausreichend, wenn für Spiele mit erhöhtem Zuschauer aufkommen bzw. Risikospiele zusätzlich ein Stadion mit einer Zuschauerkapazität von über 10.000 Plätzen, davon mindestens 2.000 Sitzplätze, zur Verfügung steht, welches zudem die sonstigen Voraussetzungen für die 3. Liga erfüllt;
bb) Flutlichtanlage mit mindestens 800 Lux ECam (fernsehtauglich); zum Nachweis ist grundsätzlich ein in der laufenden Spielzeit ausgestelltes Messprotokoll entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung erstellten Formular einzureichen. Wenn das zuletzt erstellte Mess protokoll nicht älter als drei Jahre ist, genügt ein Wartungsnachweis;
cc) Rasenheizung (in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. für Aufsteiger aus der 4. Spielklassenebene, kann insofern vom DFBSpielausschuss eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden); zum Nachweis ist grundsätzlich ein in der laufenden Spielzeit ausgestelltes Protokoll entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung erstellten Formular einzureichen. Wenn das zuletzt erstellte Protokoll nicht älter als drei Jahre ist, genügt ein Wartungsnachweis;dd) Naturrasenspielfeld;
ee) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter;
ff) Einhaltung der in den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen festgelegten baulichen Anforderungen.
c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen entscheidet der DFBSpielausschuss, wobei sich das Stadion in jedem Fall im Verbandsgebiet des DFB befinden muss.
d) Das Stadion muss für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen.