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Dritte Liga: Zulassungsverfahren für Saison 2021/22

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Die Klubs der Regionalligen, der Dritten Liga und der 2. Bundesliga, die für die kommende Saison für die Dritte Liga in Frage kommen, müssen am Zulassungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes teilnehmen. Was bedeutet das?

Wer sich sportlich für die Dritte Liga qualifiziert und in der neuen Saison startberechtigt sein möchte, muss sich im Zulassungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes auf Herz und Nieren überprüfen lassen. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Bausteine: die wirtschaftliche sowie technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit. Wirtschaftlich nicht überprüft werden Zweitmannschaften von Lizenzvereinen, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen bereits bei der 1. Mannschaft durch die DFL überprüft werden.

Zeitlicher Ablauf des Zulassungsverfahrens

Bis zum 1. März 2021 müssen die Bewerber der Regionalliga und der 3. Liga ihre Unterlagen eingereicht haben. Länger Zeit haben die Bewerber und damit potentiellen Absteiger der 2. Bundesliga. Sie müssen ihre Unterlagen bis zum 16. März 2021 abgeben.

Im Laufe des April 2021 bekommen die Bewerber dann seitens des Deutschen Fußball-Bundes den ersten Bescheid. Darin teilt der DFB mit, ob der Klub die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit erfüllt und ob Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen sind. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche.


Bedingungen sind im Laufe des Zulassungsverfahrens zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung zu erhalten.

Auflagen werden mit der Zulassung erteilt und sind im Laufe der folgenden Saison zu erfüllen.


Nach der Einspruchsfrist muss der jeweilige Klub in einem festgesetzten Zeitraum die Bedingungen erfüllen und zudem die sportlichen Voraussetzungen mitbringen. Heißt: Aufstieg aus der Regionalliga, Nicht-Abstieg bzw. Nicht-Aufstieg aus der Dritten Liga oder Abstieg aus der 2. Bundesliga. Anschließend erfolgt die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung. Spätester Termin für den Bescheid ist der 15. Juni 2021.

Verfahren bei Nichtzulassung für die Dritte Liga

Erfüllt der jeweilige Klub die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit nicht, oder kann die Bedingungen bis zum entsprechend festgelegten Stichtag nicht erfüllen, darf er nicht in der 3. Liga antreten und muss in die Regionalliga. Kann er auch dort die Bedingungen nicht erfüllen, wird er gemäß des jeweiligen Landesverbandes in eine darunter liegende Spielklasse zugeordnet. Den in der Dritten Liga frei werdenden Platz nimmt der bestplatzierteste potentielle Absteiger der Dritten Liga ein.

Änderungen für Saison 2021/22 zu bisherigen Zulassungsverfahren

Sonderregelungen im Hinblick auf die Pandemie COVID-19 gibt es für die Saison 2021/22 nicht. Für die aktuelle Saison gab es keine Zulassungsverweigerung aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies gilt für die kommende Saison nicht mehr.

Geändert wurde hingegen die bisher “uneingeschränkte Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions”. Das Stadion muss laut Beschluss des DFB-Präsidiums nun für “den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen.” Die Formulierung wurde damit also angepasst. Die Nutzung eines Stadions kann zukünftig also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegen steht.

Neu ist zudem, dass mit Beginn der kommenden Saison jeder Klub der Dritten Liga einen Stadionbeauftragten oder eine Stadionbeauftragte benennen muss.

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