Der Deutsche Fußball-Bund hat den 1. FC Saarbrücken zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Saarbrücken hatte in den ersten neun Partien der aktuellen Saison entgegen den Vorschriften nur drei statt vier U23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot stehen.
In allen neun Fällen hatte man Marin Sverko als vierten U23-Spieler angegeben. Der hat zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, gleichzeitig jedoch auch die kroatische. Weil er für die kroatische U21-Auswahl spielt, ist er für die deutsche Nationalmannschaft nicht spielberechtigt und fällt damit nicht unter die U23-Regelung.
Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zum Fall: “Ein derartiger Verstoß hätte laut Spielordnung normalerweise die Rechtsfolge, dass eine gewonnene oder unentschieden ausgegangene Partie für Saarbrücken mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Da die Verfahrenseinleitung gegen Saarbrücken mehr als zwei Wochen nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel erfolgt ist, kommt ein Punktabzug nicht mehr in Frage. Daher war eine angemessene Geldstrafe zu verhängen.”
Dummer u. falscher Strafenaktionismus des DFB gegen Saarbrücken!!! Die sollen besser erstmal solche wettbewerbsverzerrenden Zulassungen von 2.-Teams in der 3. Liga aufheben, wie die von der 2. von Bäh!!! 😉
Quatsch Urteil vom DFB. Ausführlicher nachzulesen hier:
https://www.kicker.de/das-erstaunliche-sverko-urteil-794739/artikel
Begründung des Urteils hahnebüchen. Der Kicker berichtete schon mehrmals darüber. Siehe auch hier:
https://www.kicker.de/der-fall-sverko-kontrollausschuss-ermittelt-gegen-saarbruecken-790622/artikel
Der DFB will nur kaschieren, dass er den Spieler Sverko fälschlicherweiße als deutschen U23 Spieler in den elektronischen Spielberichten angelegt hatte. Also ganz klar der Fehler des Verbandes. Saarbrücken jetzt dafür zu bestrafen, was der DFB verbockt hat ist lächerlich und leider typisch für die alten Herren in der Otto-Fleck-Schneise.
‚Da die Verfahrenseinleitung gegen Saarbrücken mehr als zwei Wochen nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel erfolgt ist, kommt ein Punktabzug nicht mehr in Frage. Daher war eine angemessene Geldstrafe zu verhängen.„
Seltsame Begründung: je besser ich einen Regelverstoß also vertusche und je später er aufgedeckt wird, desto geringer ist dann die folgende Strafe.