Es ist ein Sieg, den viele Fans feiern. Vor dem Europäischen Gerichtshof bekamen zwei Fans des TSV 1860 München Recht im Hinblick auf den Vorfall am 9. Dezember 2007. Damals prügelten Polizisten wahllos im Grünwalder Stadion auf Fans ein. Die Verfahren in Deutschland wurden abgeschmettert und auch eine Verfassungsklage ging nicht durch. Die Fans gingen bis zum Europäischen Gerichtshof und bekamen nun Recht. Die Richter kritisierten die Vorgänge und auch die Ermittlungen im Nachhinein. Verklagt wurde die Bundesrepublik.
Kennzeichnungspflicht in der Diskussion
Welches Zeichen gibt das unserem Staat und auch der Gewerkschaft der Polizei? Ultras der Fanszene sind schon lange für eine Kennzeichnungspflicht. Das soll Ermittlungen vereinfachen. Namensschilder oder individuelle, anonymisierte Nummern sind die Optionen. Abhängig vom jeweiligen Einsatz. Und nicht nur Fans fordern eine Kennzeichnungspflicht. Führend ist in dieser Diskussion vor allem Amnesty International. Es geht nicht nur um Fußball. Auch um Projekte wie Stuttgart 21 im Jahr 2010, Atommülltransporte oder die Chaostage in Hamburg.
Nordrhein-Westfalen hat dieses Jahr die Regelung abgeschafft
Kennzeichungspflicht gibt es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ein klares Zeichen hat in diesem Jahr Nordrhein-Westfalen gesetzt. Sie haben die Kennzeichnungspflicht wieder abgeschafft. Damit gilt sie nur noch in 8 Bundesländern. Die dortige CDU hält die Kennzeichnungspflicht für ein “grünes Ideologieprojekt”. Die Polizei stehe dabei unter “Generalverdacht”. Ein schlechtes Zeichen, das im Grunde durchaus auch in der Kritik steht. Vor allem jetzt im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der kritisiert vor allem auch die mangelhafte Strafverfolgung der Vorgehensweise der damaligen Polizisten. Keiner wurde verurteilt. Und das wird auch im Nachhinein nicht geschehen. Eine Kennzeichnungspflicht wäre hierbei elementar.
In Bayern: KEINE Kennzeichnungspflicht
In Bayern gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Die Nummern auf den Rücken sind die Nummern der Einheiten, nicht individualisierte Personennummern. Das nehmen viele nämlich an.
Die große Frage: Kennzeichnungspflicht – ja oder nein?
“Sollte der Staat seinen Polizisten vertrauen und auf eine Kennzeichnung verzichten?”, fragte Die Zeit in einem Artikel im Juli diesen Jahres. Eine schwierige Frage bei dem man das Urteil des Europäischen Gerichtshofes durchaus mit einfließen lassen kann.