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Die Grundlagen von DFB/DFL für ein Konzept zur Wiederzulassung von Zuschauern

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Die DFL und der DFB haben die Grundlagen und einen Leitfaden für potentielle Konzepterstellungen im Hinblick einer Wiederzulassung von Stadionbesuchern veröffentlicht. Der Leitfaden gilt für die Bundesligen, die 3. Liga, den DFB-Pokal, die Frauen-Bundesliga und die Nationalmannschaft.

Grundlagen und Leitfaden für Konzepterstellung zwecks Wiederzulassung von Stadionbesuchern

Quelle: “Grundlagen und Leitfaden für Konzepterstellung zwecks Wiederzulassung von Stadionbesuchern” als PDF.

Teil 1 – Grundlagen

1 Vorbemerkungen & Ausgangssituation

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 hat weltweit die Wirtschaft, das gesellschaftliche Leben und ganze Staaten erfasst. Im Zuge diverser Maßnahmen zur Eindämmung der Erkrankung haben in Deutschland und auf der ganzen Welt professionelle Sportligen den Betrieb unterbrechen oder sogar beenden müssen. Dank der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland gehörten die Bundesliga und die 2. Bundesliga zu den weltweit ersten Sportligen, die im Mai 2020 – gezwungenermaßen ohne Stadionzuschauer – den Spielbetrieb wieder aufnehmen und somit das wirtschaftliche Fortbestehen verschiedener Clubs sichern konnten.

Grundlage für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs von Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Frauen-Bundesliga war das umfassende Hygiene- und Organisationskonzept von DFB und DFL. Dieses Konzept hat seit Mai 2020 seinen Praxistest an neun Spieltagen der Bundesliga und 2. Bundesliga, an elf Spieltagen der 3. Liga und an sechs Spieltagen der Frauen-Bundesliga sowie in DFB-Pokal-Spielen bestanden, so dass die Saison 2019/20 im Profifußball planmäßig beendet werden konnte. Eine notwendige Anpassung dieses Konzepts findet während der Sommerpause statt, sodass auch in der kommenden Saison 2020/21 sichere und professionelle Arbeitsvoraussetzungen für sämtliche Akteure rund um den Spielbetrieb sowie für arbeitendes Personal, beispielsweise der TV- und Medienproduktion, gewährleistet werden. Dies wird selbstverständlich auch weiterhin in enger Abstimmung mit den zuständigen politischen Akteuren in Bund und Ländern erfolgen.

Auch wenn mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs die Medienerlöse als wichtigste Einnahmequelle gesichert werden konnten, herrscht weitgehend Einigkeit, dass der Fußball stark von seinen Emotionen und den Zuschauern im Stadion lebt und ohne Stadionpublikum sehr reduziert erscheint. Insbesondere die Bundesliga, mit durchschnittlich mehr als 42.000 abgesetzten Tickets pro Spiel (Saison 2018/19) die weltweit führende Fußballliga in puncto Zuschauerzuspruch, verdankt ihre internationale Anerkennung auch den engagierten Fanszenen und Stadionbesuchern. Neben der hohen Bedeutung als Gemeinschaftserlebnis ist der Stadionbesuch nach wie vor ein nennenswerter wirtschaftlicher Faktor für den Profifußball. Allein die 18 Clubs der Bundesliga haben in der Saison 2018/19 rund 520 Millionen Euro mit dem Verkauf von Eintrittskarten sowie Speisen und Getränken umgesetzt. Vor diesen Hintergründen wird zunehmend über die Möglichkeiten einer verantwortungsvollen Rückkehr von Stadionbesuchern bei Profifußballspielen diskutiert.

Ein im bisherigen Verlauf des Sommers 2020 rückläufiges Infektionsgeschehen hat zu Lockerungen vieler COVID-19-bedingter Auflagen in vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen geführt. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen möglich sind, können u.U. bei Vorlage eines geeigneten Schutz- und Hygienekonzepts des Veranstalters – und unter Berücksichtigung des aktuellen lokalen Infektionsgeschehens – ab September 2020 wieder stattfinden.

Vor diesem Hintergrund haben DFB und DFL in dem vorliegenden „Leitfaden für die Konzepterstellung zwecks Wiederzulassung von Stadionbesuchern“ übergreifende Rahmenbedingungen für Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Spiele im DFB-Pokal, Frauen-Bundesliga sowie vom DFB veranstaltete Länderspiele in der Spielzeit 2020/21 definiert.  

Diese Rahmenbedingungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen standortbezogenen Voraussetzungen – wie der Infrastruktur der Stadien und der heterogenen Zusammensetzung der Stadionbesucher – für jeden Standort zu spezifizieren. Außerdem können sie stufenweise an das lokale Infektionsgeschehen angepasst werden.

Das vorliegende Dokument liefert eine für alle Standorte des Profifußballs zum Zeitpunkt des Verfassens gültige medizinische Einordnung sowie Leitlinien zur individuellen Konzepterstellung durch die Clubs der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Frauen-Bundesliga.

2 Medizinische Einordnung

Für die medizinisch-infektiologische Bewertung einer Wiederzulassung von Zuschauern bei Großveranstaltungen sind epidemiologische Überlegungen vorrangig gegenüber jenen des Arbeitsschutzes, die im Bereich der Spieler, Trainer und Betreuer dominieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Spiele unter freiem Himmel stattfinden, was eine Ansteckungsgefahr über Aerosole deutlich verringert. Wissenschaftliche Erkenntnisse der vergangenen Monate geben klare Hinweise darauf, dass ein großer Teil des Infektionsgeschehens von SARS-CoV-2 Infektionen auf die Ansteckung über Aerosole zurückgeführt werden kann. So belegen mehrere Untersuchungen, dass die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen erheblich höher als unter freiem Himmel ist. Aerosole verflüchtigen sich im Freien wesentlich schneller als in geschlossenen Räumen bzw. „verdünnen“ sich durch den verstärkten Luftaustausch in einer Weise, dass Ansteckungen viel unwahrscheinlicher werden. Insbesondere das Ausmaß der Luftbewegung („Wind“) kann entscheidenden Einfluss auf die Infektionsgefahr und die zu treffenden vorbeugenden Maßnahmen nehmen.  

Eine Notwendigkeit zur separaten Betrachtung dürfte sich für die die Hospitality-Bereiche ergeben, bei denen daher für eine Belüftung wichtig ist und für deren Betrieb die geltenden Regelungen für die Gastronomie als Grundlage dienen können. Hier ist im Einzelfall die jeweilige Lüftungs-/Klimasituation zu bewerten. Die verbleibenden Ansteckungswege über Tröpfchen und/oder Kontakte (direkt oder indirekt) sind insgesamt gegenüber den Aerosolen weniger bedeutsam und betreffen noch stärker nur die unmittelbar in der Umgebung befindlichen Personen. Zumindest auf Sitzplätzen (und in gewissem Maß auf Stehplätzen) ist, bei Einhaltung des zugeteilten Sitz- bzw. Stehplatzes, durch die konstant bleibenden potenziellen Kontaktpersonen um ein eventuell infektiöses Individuum herum auch die Zahl auf diesen Wegen ansteckbarer Personen begrenzt. Durch die nicht einander zugewandte Sitz- oder Stehposition kommt es außerdem während des Spiels zu geringeren „face to face“-Kontaktzeiten zwischen Personen unterschiedlicher Reihen, auch wenn der genaue Effekt dieser Konstellation nicht bezifferbar ist. Weniger kontrollierbar ist das Geschehen insbesondere beim Einlass und Verlassen des Stadions sowie bei der Nutzung der Sanitäranlagen oder beim Erwerb von Speisen und Getränken. Allerdings können die Zeiten engen Kontakts durch organisatorische Maßnahmen der Clubs in diesen Fällen sehr limitiert werden, was eine Ansteckung weniger wahrscheinlich macht.

Im Hinblick auf eine mögliche Zulassung von Zuschauern in Abhängigkeit von der Pandemieaktivität wird auf die Situation um den Veranstaltungsort („Heimverein“) Bezug genommen. Dies geschieht, um auf lokale Ausbrüche eingehen zu können. Als Bezugsrahmen sind der Veranstaltungsort und alle angrenzenden Landkreise vorgesehen. Man könnte auch argumentieren, dass im Falle von anreisenden Gästefans die Situation am Heimatort der Auswärtsmannschaft zu berücksichtigen ist. Diese Überlegung trifft jedoch nur auf deutlich weniger Personen zu, und viele Fans kommen aus anderen Gegenden zu den Auswärtsspielen “ihres” Vereins als aus dem tatsächlichen Heimatort des Clubs.

Eine Orientierung an der Pandemieaktivität kann natürlich dazu führen, dass bei einzelnen Spielen aufgrund kurzfristiger Entwicklungen weniger/mehr Heimzuschauer zugegen sind. Allerdings erachten wir das einerseits als nachrangig gegenüber den infektiologischen Überlegungen. Andererseits ist zumindest aus heutiger Sicht zu erwarten, dass dieser Fall nicht allzu häufig auftritt. Folgende Einteilung ist vorgesehen und folgt jener des überarbeiteten Hygienekonzepts für den Sonderspielbetrieb:

Pandemie-Level hoch (≥ 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner)

• -> Keine Zulassung von Zuschauern (analog der Endphase der Saison 2019/20).

Pandemie-Level mittel (≥ 5 und < 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) 

•-> Zulassung von Zuschauern unter zu definierenden Auflagen.

Pandemie-Level niedrig (< 5 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) 

•-> Sukzessive Rückkehr zum Normalbetrieb in lokaler Abstimmung zwischen Club und den lokalen Gesundheitsämtern.

Zur Bestimmung des Pandemie-Levels wird jeweils die 7-Tage-Inzidenz summarisch vom Standort des jeweiligen Clubs und allen an diesen Landkreis angrenzenden Landkreisen am Vortag des jeweiligen Events berechnet. Neben dem festen Kriterium der 7-Tage-Inzidenz sollen die jeweiligen Standortkonzepte weitere Faktoren zur Bestimmung des Infektionsgeschehens berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Infektionsdynamik und auch die absoluten Infektionszahlen in der jeweiligen Region. Ohne die Betrachtung dieser Zusatzfaktoren bildet die 7-Tage-Inzidenz das jeweilige Pandemiegeschehen noch nicht umfassend genug ab. 


Hinweis des Löwenmagazins: Die 7-Tages-Inzidenz für München beträgt aktuell 5,537. Damit ist das Pandemie-Level als “mittel” zu bewerten.


Die Schwellenwerte sollten als Anhaltspunkt gelten, müssen in der Kommunikation mit den zuständigen Gesundheitsämtern auch in den Kontext der aktuellen “Dynamik” der Infektion vor Ort gestellt werden. Dabei sind neben rein epidemiologischen Kennziffern (z.B. Entwicklung der Neuinfektionen in den letzten Tagen) möglicherweise auch politische und/oder edukative Elemente zu berücksichtigen. 

3 Zielsetzung des Leitfadens & wissenschaftliche Begleitung

Ausgehend von den medizinischen Überlegungen muss jeder Club, der die Rückkehr von Stadionzuschauern anstrebt, ein lokales Konzept entwickeln. Wie auch im medizinisch-organisatorischen Konzept für den Sonderspielbetrieb 2019/20, kann der Anspruch dieser standortbezogenen Konzepte der Clubs nicht sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Wesentliche Bausteine dieser Detailkonzeptionen sind zum einen eine Infektionsvermeidung durch die Einhaltung von Mindestabständen in sämtlichen Stadionbereichen sowie zum anderen die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Aus dem Konzept sollte insbesondere hervorgehen, mit welcher Zuschauerkapazität kalkuliert wird und wie die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen gewährleistet wird. Das erstellte Konzept ist mit dem lokal zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen und von diesem freizugeben.

Bereits begleitend zur Restsaison 2019/20 wurde eine wissenschaftliche Studie durchgeführt (Antikörperstudie gemeinsam mit dem Labor Bioscientia in Ingelheim; 2 Manuskripte sind aktuell kurz vor der Fertigstellung/Einreichung). Eine wissenschaftliche Begleitung wird für die kommende Saison noch bedeutender sein, wenn Zuschauer wieder zugelassen werden. Wissenschaftlich basierte Messungen/Erhebungen können insbesondere im Bereich der Aerosolbildung, der Steuerung von Zuschauern in den Stadien, aber auch im Hinblick auf die Akzeptanz verschiedener Maßnahmen sehr hilfreich sein.

TEIL II – Leitfaden für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durch die Clubs

Gemäß den Vorgaben von DFL und DFB gewährleisten die Proficlubs als Ausrichter von Spielen in ihren Stadien die Zusammenarbeit aller lokalen Sicherheitsträger (Polizei, Ordnungsdienst, Feuerwehr, Sanitätsdienst, Stadionbetreiber und weitere lokale Partner und Behörden) bereits im Normalbetrieb. In der Praxis beinhaltet dies die Koordination einer jährlichen Saisonbesprechung und einer Spieltagsbesprechung zur Vorbereitung und Abstimmung spezifischer Einzelmaßnahmen vor jedem Spiel.

In der aktuellen Sondersituation sind durch den Club als Ausrichter verstärkt die jeweils zuständigen Gesundheitsämter in die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Spiele einzubeziehen. Im Rahmen definierter bundesweiter Voraussetzungen werden in diesen Strukturen regelmäßig, kooperativ und konstruktiv Abläufe, Einschränkungen sowie Lockerungen aus den relevanten organisatorischen Einzelaspekten neu bewertet, abgestimmt und verantwortlich gemeinsam beschlossen.  

Hierzu hat jeder Club bzw. Veranstalter unter medizinischer Begleitung (Mikrobiologie/Hygiene und Umweltmedizin) ein Detailkonzept zu entwickeln und seinem jeweiligen Gesundheitsamt zur Prüfung vorzulegen.  

Aus dem Konzept muss insbesondere hervorgehen, welche Maßnahmen in Abhängigkeit der in Kapitel 2 definierten Pandemielagen (hoch, mittel, niedrig) ergriffen werden, um die in Kapitel 3 definierten Zielsetzungen zu erreichen. Wesentliche Bestandteile dieses Konzeptes sollten sein:

  • Kapazitätsbestimmung
  • Konzept zur Umsetzung des Ticketings
  • Mobilitäts- bzw. An- und Abreisekonzept
  • Organisations- und Reinigungskonzept

4. Bestimmung der realisierbaren Gesamtkapazität

Im Rahmen der Detailkonzeption hat jeder Club seine individuelle maximale Gesamtkapazität zu bestimmen. Der folgende Abschnitt geht dabei zunächst auf die Tribünenkapazität als Grundvoraussetzungen zur Berechnung der Gesamtkapazität ein. Anschließend werden mögliche begrenzende Faktoren für die Bestimmung der Gesamtkapazität genannt. Ein wichtiger Grundsatz ist hierbei die Unterscheidung von räumlicher Kapazität (Tribünen, Parkplätze, Flächen für Anstehschlangen etc.) und zeitlicher Kapazität (Abfertigungsgeschwindigkeit von Ticketchecks, Fußwegen, Treppenhäusern, Mundlöchern, Kiosken, etc.). Die realistische Gesamtkapazität ist die Anzahl an Personen, die mit dem vorhandenen Platz und in der verfügbaren Zeit unter Einhaltung eines Mindestabstands bewältigt werden kann.

4.1 Berechnung der Tribünen-Kapazität

Die Grundlage für die Berechnung der Tribünenkapazität ist, wie in anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen, die Einhaltung des Abstandsgebotes im Zusammenspiel mit weiteren Schutzmaßnahmen, wie bspw. dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Rahmen einer Gesamtabwägung der Maßnahmen (beispielsweise zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Durchführung von fachärztlichen Begutachtungen und Luftmessungen, Implementierung weiterer Schutzmaßnahmen) muss jeder Club im Rahmen seiner Detailkonzeption entsprechende Abstandsberechnungen vornehmen. Lokale Ausnahmen der allgemein / bundesweit gültigen Abstandsgebote, wie bspw. für Haushaltsgruppen können bei der Berechnung der Tribünenkapazität berücksichtigt werden. Zudem ist es möglich, durch Luftbewegungs- und Verdünnungsgutachten die entsprechenden Infektionsrisiken genauer einzugrenzen und daraus möglicherweise Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Luftströmen und Abstandsregeln für einzelne Tribünenbereiche abzuleiten. Gutachterlich belegte Messungen können zudem erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Sitzplatzabstände und freizulassenden Plätze haben.

Das Detailkonzept sollte anhand eines exemplarischen Blockplans die möglichen Sitzverteilungen inklusive der Abstände aufzeigen. Sofern mit dem Verkauf von Stehplatzkarten geplant wird, ist auch hierfür schematisch aufzuzeigen, welche Abstände eingehalten und welche Tribünenkapazität erreicht werden können. 

Um den Kontakt mit sich bewegenden Zuschauern zu minimieren wird von der Nutzung von Zuschauerplätze direkt angrenzend an die Treppenauf- und abgänge abgeraten.

Grundvoraussetzung für die verlässliche Benennung der Tribünenkapazität, ist neben der theoretischen / mathematischen Kalkulation, eine realistische und verantwortungsvolle Umsetzung mit und durch die Stadionbesucher. Hierfür ist die Bereitschaft zur direkten Mitarbeit eines jeden Zuschauers unabdingbar, die durch eine umfangreiche Kommunikation zur Notwendigkeit der umgesetzten Maßnahmen gefördert werden sollte. Hierfür sollte in der Detailkonzeption dargelegt werden, wie die Einhaltung der Abstände bestmöglich sichergestellt wird. 

Bei der Anordnung der zu besetzenden Plätze kann – abhängig von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland – auch von sog. „Haushaltsgruppen“ ausgegangen werden. Dies bedeutet die Umsetzung von unterschiedlich großen zusammenhängenden Sitzplatzblöcken (4er, 3er, 2er Blöcke), die ausschließlich (und nachvollziehbar) nur von Personen aus einem Haushalt besetzt werden.

4.2 Begrenzende Faktoren für die Gesamtkapazität

In Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten kann die nach Kapitel 4.1 berechnete maximale Kapazität der Tribünen die im Folgenden zu benennenden Kapazitäten übersteigen. In diesem Fall ist die Gesamtkapazität entsprechend zu reduzieren. Für die so ermittelte Gesamtkapazität ist abzuwägen, ob diese bereits ab dem 1. Heimspiel umgesetzt werden soll. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine geplante stufenweise Annäherung an die Gesamtkapazität. Denn einerseits werden Schulen im August und September wieder weitgehend geöffnet, und Urlauber kehren nach Deutschland zurück. Andererseits sind die klimatischen Voraussetzungen im Herbst für eine Verbreitung der Infektion vermutlich günstiger. Schließlich ist festzuhalten, dass für alle zu treffenden Maßnahmen in den und um die Stadien kaum auf Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. Allen Bereichen, die vom Zuschauer am Spieltag durchlaufen werden, sollten verlässliche Durchsatzgeschwindigkeiten zugeordnet werden. So lässt sich die minimale Zeit bestimmen, die für eine vollständige Befüllung des Stadions benötigt wird. Unter Einhaltung von Mindestabständen, sind die Möglichkeiten ein Ungleichgewicht zwischen der Menge an ankommenden Zuschauern und der Abfertigungsgeschwindigkeit in einem einzelnen Bereich durch Anstehschlangen oder Wartebereiche auszugleichen, deutlich gemindert. Ziel sollte es sein, die Abfertigung in verschiedenen Bereichen so zu optimieren, dass Wartezeiten verringert oder verhindert werden. Eine Hilfestellung für die Modellierung der Kapazitäten einzelner An- und Abreiserouten befindet sich in Anlage I.

4.2.1 An- und Abreisewege

Eine wesentliche begrenzende Komponente stellt die Kapazität der sicheren An- und Abreisewege dar. Es ist darzulegen, in wieweit die Besucher-Anzahl der errechneten Tribünen-Kapazität über die unterschiedlichen Anreiseoptionen (PKW, ÖPNV, fußläufig, Fahrrad, etc.) sicher und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an- und abreisen kann.

Eine wesentliche begrenzende Komponente stellt die Kapazität der sicheren An- und Abreisewege dar. Es ist darzulegen, in wieweit die Besucher-Anzahl der errechneten Tribünen-Kapazität über die unterschiedlichen Anreiseoptionen (PKW, ÖPNV, fußläufig, Fahrrad, etc.) sicher und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an- und abreisen kann. 

Zur Prognose der genutzten Anreiseoptionen kann sowohl auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit sowie bspw. auch auf Abfragen im Zuge des Ticketverkaufs zurückgegriffen werden.

Kapazität An- und Abreisewege = Summe der Personen aller Anreiseoptionen (sofern einzelnen An- und Abreisewegen bestimmte Tribünenabschnitte zugeordnet werden, sind diese An- und Abreisewege jeweils einzeln zu betrachten)

Sollte die errechnete Kapazität auf den An- und Abreisewegen unterhalb der errechneten Tribünen-Kapazität liegen, muss die Gesamtkapazität entsprechend reduziert werden. Insbesondere die Nutzung von Verkehrs- und Reisemöglichkeiten außerhalb des direkten Einflussbereichs des jeweiligen Clubs oder Stadionbetreibers muss im Konzept kritisch mit aufgenommen und bewertet werden (z.B. ÖPNV). Detaillierte Beschreibungen und Abschätzungen zu den sich hier vor und nach den Spielen ergebenden Situationen sind im Konzept von Nöten (siehe Kapitel 7).

4.2.2 Anzahl, Lage und Ausgestaltung der Einlassbereiche

Neben der Anreise kann auch die Einlasssituation zum begrenzenden Faktor werden. Je nach Beschaffenheit der Einlassbereiche muss zur Einhaltung der Abstandsgebote gegebenenfalls die Anzahl der nutzbaren Drehkreuze bzw. Einlasspuren reduziert werden. Daraus resultiert – unter Berücksichtigung der gesamten “Beschickungszeit” (Zeit von Stadionöffnung bis Anpfiff) sowie der Einlasskontrollzeit pro Besucher – die maximale “Leistungsfähigkeit” des Bereiches “Einlass”. 

Sollte die ermittelte max. “Kapazität Einlassbereich” unter der errechneten Tribünen-Kapazität liegen, ist die Gesamtkapazität entsprechend zu reduzieren (siehe Kapitel 8).

4.2.3 Weitere begrenzende Faktoren

Auch nach der ersten Zutrittskontrolle können je nach Stadion weitere Faktoren die maximale Auslastung begrenzen. Hierzu zählen sämtliche von Zuschauern zu durchlaufende Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Rolltreppen, Fahrstühle, mögliche Ticketkontrollen am Tribüneneingang und eventuell zu passierende Engpässe, wie bspw. Mundlöcher). Bei einer kapazitätsreduzierten Nutzung des Stadions ist es wahrscheinlich, dass einzelne dieser Faktoren über ausreichend Kapazität für die gleichmäßige Abfertigung verfügen. Diese sollten identifiziert und etwaige überschüssige Ressourcen neu verteilt werden. Siehe hierzu auch die Hilfestellung zur Modellierung in Anlage I. 

4.3 Kapazitätsberechnungen für Sonderbereiche

Für gewisse Sonderbereiche ist eine separate Berechnung der möglichen Auslastung vorzunehmen und im Detailkonzept zu benennen

4.3.1 Sanitäre Anlagen

Einen zu beachtenden Punkt stellen die Kapazitäten der sanitären Anlagen zu den Stoßzeiten dar. Hier gilt es unmittelbar vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeit unkontrollierte Ansammlung von Menschen zu verhindern. Jeder Club hat für seine jeweiligen sanitären Anlagen eine maximale Auslastung zu berechnen und die Belüftungssituation zu bewerten. Sofern durch Sicherheitsmaßnahmen (Siehe Kapitel 9.3) garantiert werden kann, dass diese Auslastung je Anlage zu keinem Zeitpunkt überschritten wird, führt die kumulierte Kapazität der sanitären Anlagen nicht automatisch zu einer Begrenzung der Gesamtkapazität. Einwegsysteme und begrenzte (gleichzeitige) Maximalkapazitäten je Sanitäranlage sind zu bevorzugen.

4.3.2 Rollstuhlfahrer- und (Schwer-)Behinderten-Bereich

Den möglicherweise gesonderten Anforderungen an Hygiene- und Schutzmaßnahmen in explizit ausgewiesenen Bereichen für (Schwer-)Behinderte und deren Begleitpersonen ist bei der Berechnung der hier verfügbaren Kapazität Rechnung zu tragen. Siehe Anlage II.

4.3.3 Konzept der Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb

Etwaige Einschränkungen (bspw. Freihalten von Tribünenteilen für Interviews) werden durch DFL und DFB im Rahmen des medizinisch-organisatorischen Konzepts 2020/21 definiert und müssen bei der Kalkulation der verfügbaren Plätze berücksichtigt werden.

4.3.4 Hospitality-Bereiche

Für die mögliche Auslastung der Hospitality-Bereiche wird die Orientierung an geltenden Gastronomie-Regelungen empfohlen. Diese können von Standort zu Standort variieren.  Maßgeblich für die Gesamtkapazität im Hospitality-Bereich sind u.a.:

  • Gesamtfläche der Hospitality-Bereiche (exkl. Logen).
  • Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit von Klimaanlagen sowie der Luftbewegung bspw. durch Fenster und Lüftungsmöglichkeiten. Hierzu wird empfohlen sämtliche Bereiche gesondert zu betrachten und ggf. entsprechende gutachterliche Luftmessungen vorzunehmen. In diesem Kontext dürfte auch der Grundriss der betroffenen Räume sowie die Stellung von Möbeln eine Rolle spielen.
  • Spezifikationen von Lüftungs- und Klimaanlagen und/oder Messergebnisse fachärztlicher Hygieneuntersuchungen insbesondere für geschlossene Räumlichkeiten.
  • Anzahl und Belegung der zur Verfügung stehenden Tische im Hospitality-Bereich
  • Etwaige Regelungen für exklusiv angemietete Logen.

5 Ticketing

Die partielle Wiederzulassung von Zuschauern zu Heimspielen wird die Clubs vor eine Reihe von Herausforderungen im Bereich des Ticketings stellen. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die Stadien nicht wie bisher voll ausgelastet, sondern in ihrer Kapazität jeweils begrenzt werden. Die Herausforderungen stellen sich insbesondere in vertrieblicher Hinsicht (unter anderem im Zusammenhang mit der Zuteilung von Tickets oder der Platzierung der Zuschauer) und in rechtlicher Hinsicht (etwa im Zusammenhang mit Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen, [„ATGB“]). Das folgende Kapitel gibt daher eine Übersicht über die Themen, die für das Ticketing bei einer partiellen Wiederzulassung von Zuschauern zu Heimspielen relevant werden, und stellt den insoweit entstehenden Handlungsbedarf für die Clubs dar, um einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den Spielbetrieb vor Zuschauern zu ermöglichen.

5.1 Ticketverkauf

Auch wenn eine konkrete Prognose zur Nachfrage nach Tickets zu Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga mit gewissen Unsicherheiten belastet ist, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage das anfängliche Angebot in vielen Fällen deutlich übersteigen wird.

Viele Clubs werden mit der kalkulierten maximalen Kapazität im Ligabetrieb nicht einmal ihre bestehenden Dauerkartenkunden bedienen können. Insbesondere bei denjenigen Clubs, die mit einem Abonnement-Modell für Dauerkarten arbeiten, bestehen vorbehaltlich einer ausgesprochenen Kündigung für die Saison 2020/21 regelmäßig bereits Vertragsverhältnisse mit den Dauerkartenkunden, die es im Grundsatz auch zu bedienen gilt. Umso dringender stellen sich dann Fragen im Zusammenhang mit der Ticketzuteilung bzw. dem Ticketverkauf:

Regelmäßig werden die von den Clubs für den regulären Spielbetrieb verwendeten ATGB zur Eigenart des Sonderspielbetriebs nicht passen. Sowohl bei den bestehenden Dauerkartenkunden als auch bei Neukunden (im Fall von Tagestickets) ist die Rechtsgrundlage des Ticketvertrags daher für den Sonderspielbetrieb neu zu regeln. Die erforderlichen Anpassungen hängen allerdings stark von den Gegebenheiten vor Ort ab, insbesondere von dem Schutz- und Hygienekonzept des Clubs, der behördlichen Genehmigungssituation, aber auch von den Dauerkartenmodellen des jeweiligen Clubs für die Saison 2020/2021. Diese lokalen Gegebenheiten werden im bundesweiten Vergleich aller Clubs aller Voraussicht nach durch eine starke Heterogenität gekennzeichnet sein. DFL und DFB können daher für den Sonderspielbetrieb keine Muster-ATGB zur Verfügung stellen, die in gleicher Weise alle regionalen oder sogar Besonderheiten in befriedigender Art und Weise berücksichtigen. In diesem Abschnitt sollen den Clubs vielmehr Hinweise zu ggfs. auftretenden Fragestellungen zum Thema Ticketing gegeben werden.

Für die Dauer des Sonderspielbetriebs sollten Käufer einer Tageskarte und auch Dauerkartenkunden, denen für ein konkretes Spiel ein Ticket zugeteilt werden kann, neben den (vom jeweiligen Club überarbeiteten oder ergänzten) ATGBs auch das Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Clubs sowie der Anerkennung des Grundsatzes des eigenverantwortlichen Stadionbesuchs bestätigen und so ihr Einverständnis mit den Sonderregelungen (einschließlich des Schutz- und Hygienekonzepts des jeweiligen Clubs) zum Ausdruck bringen. Dies könnte etwa am Ende des Online-Buchungsprozesses durch das Anklicken einer (nicht vorausgewählten) Checkbox unter Verlinkung der (vom jeweiligen Club überarbeiteten oder ergänzten) ATGBs und des Schutz- und Hygienekonzepts jeweiligen Clubs erfolgen. 

Jeder Club sollte für den Fall, dass die Nachfrage nach Tickets das verfügbare Angebot übersteigt, faire Konzepte zur Ticketvergabe entwickeln. Jeder Club bleibt dabei berechtigt, die Kriterien für die Zuteilung der Tickets selbstständig zu bestimmen (z.B. Vergabe an Dauerkartenkunden, an Mitglieder, an Fanclubs, an Menschen mit Behinderung etc.). Dabei sollten jedoch diskriminierungsfreie, sachliche und objektiv nachvollziehbare Standards gelten. Es wird empfohlen, diese Standards bzw. Kriterien für die Ticketvergabe während des Sonderspielbetriebs gegenüber den eigenen Fans und Mitgliedern transparent zu kommunizieren.

Die herkömmlichen Ticketverkaufskanäle sollten für die Dauer des Sonderspielbetriebs kritisch überprüft werden. Zum einen vor dem Hintergrund, Schlangenbildungen, längere Kontaktzeit zwischen verschiedenen Kunden oder zwischen Kunden und Club-Mitarbeitern zu vermeiden, zum anderen aber auch, um eine leichtere Erfassung der Käuferdaten zu realisieren, wird eine Distribution ausschließlich über Online-, Mobile- / Print@Home-Ticketing empfohlen. Von der Öffnung von Tageskassen im Stadionumfeld und der Hinterlegung von Karten sollte hingegen abgesehen werden.

5.2 Umgang mit statuarischen Ticket-Kontingenten

5.2.1 Kontingente für Gastclubs bzw. Gästefans

Sofern für den Umgang mit den statuarisch geregelten Kontingenten für Gästefans keine bundesweiten Verfügungslagen oder Vorgaben gelten, sind – vorbehaltlich etwaiger ligaweiter einheitlicher Festlegungen durch die Clubs auf einer Mitgliederversammlung/Ligaversammlung – Heim- und Gastclub angehalten, sich unter Maßgabe des jeweiligen örtlichen Stadionkonzeptes und der damit verbundenen Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen hierzu miteinander abzustimmen.

5.2.2 Kontingente für Verbände

Vorbehaltlich etwaiger ligaweiter einheitlicher Festlegungen durch die Clubs auf einer Mitgliederversammlung/Ligaversammlung ist der Heimclub angehalten, sich unter Maßgabe des jeweiligen örtlichen Stadionkonzeptes und der damit verbundenen Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen über die bereitzustellenden Tickets mit den Verbänden abzustimmen.

5.3 Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten

Die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ist neben der Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen die zentrale Anforderung für die Erteilung einer Erlaubnis des Spielbetriebs mit Zuschauern durch die lokalen Gesundheitsbehörden.

  • Um das Nachvollziehen von Infektionsketten sicherstellen zu können, sollten die geltenden rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslands bzw. der Gesundheitsbehörden vor Ort darauf hin überprüft werden, ob zu jedem verkauften Ticket der Name sowie die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit (wie bspw. Telefonnummer) des Ticketkäufers vorgehalten werden müssen. Ob ein Club darüber hinaus auch solche Informationen zu den weiteren Ticketnutzern, für die ein Käufer die Tickets ggfs. miterwirbt, abfragt, bleibt vorbehaltlich der Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt jedem Club selbst überlassen. Sollte die Abfrage auf den Ticketkäufer beschränkt werden, ist es empfehlenswert, diesen für den Fall einer Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt dazu zu verpflichten, zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten weitere Informationen (Name, Adresse, Kontaktmöglichkeit) des jeweiligen Ticketnutzers vorzuhalten. Auf eine solche Verpflichtung wäre jeder Ticketkäufer transparent hinzuweisen.
  • Die Clubs sollten erwägen, als Teil ihrer Hygiene- und Schutzmaßnahmen allen Stadionbesuchern die Verwendung der Corona-Warn-App im zeitlichen Zusammenhang mit dem Stadionbesuch (einschließlich An- und Abreise) zu empfehlen. Von einer Verpflichtung zur Verwendung der App als Zugangsvoraussetzung (z.B. bereits das Vorzeigen im Zuge der Einlasskontrolle in das Stadion) sollte dagegen abgesehen werden, weil sie rechtlich nach einer Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht zulässig ist.
  • Der Club hat durchweg die Einhaltung der für ihn geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Coronavirus-Meldepflichtverordnung) und damit insbesondere die Erfüllung der Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO sowie den weiteren datenschutzkonformen Umgang mit von ihm erhobenen Daten der Ticketkäufern und ggfs. Ticketnutzer (insbesondere während der Aufbewahrung und der im Infektionsfall evtl. notwendig werdenden Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt) sicherzustellen.

6 Einbeziehung von Fan-Interessen

Den Clubs wird im Sinne klarer und transparenter Kommunikation empfohlen, Interessensvertreter der jeweiligen Fanszenen frühzeitig in die Konzepterstellung einzubeziehen. Sämtliche Maßnahmen und Ihre medizinische Notwendigkeit im Rahmen des Hygienekonzepts sollten im Sinne eines transparenten Fandialogs öffentlich und verständlich erläutert werden. Die Club-Fan-Dialoge sollten über die organisatorischen Notwendigkeiten des „Leitfadens für die Wiederzulassung von Stadionbesuchern“ aufgeklärt werden und stellen ein geeignetes Instrument zur Partizipation vor Ort dar. Es ist anzunehmen, dass einzelne Maßnahmen der örtlich zu erstellenden Konzepte die gewachsene Fan- und Unterstützungskultur vor Herausforderungen stellen. Das Verständnis über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, kann zu einer notwendigen Selbstregulation führen, die zum Erfolg des Gesamtkonzeptes und damit der Wiederzulassung von Stadionbesuchern beiträgt. Es liegt in der Verantwortung der Clubs nach Wegen zu suchen, wie Fans und Zuschauer Teil der Lösung werden können und mit ihrer Kreativität dazu beitragen, die organisatorischen Probleme vor Ort lösen zu helfen und sie (kommunikativ) mitzutragen. 

Unter Einbeziehung der Fanbeauftragten gilt es für sämtliche Maßnahmen die Notwendigkeit im Rahmen des Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten regelmäßig zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren bzw. einzustellen. 

Sofern die Nachfrage an Tickets das Angebot übersteigt, wird empfohlen, ein transparentes und nachvollziehbares Auswahl- oder Losverfahren zu kommunizieren. Bei den hierfür notwendigen Abwägungen wird die Einbeziehung des Fanbeauftragten empfohlen.  Neben der oben geschilderten Einbindung von Faninteressen im Vorfeld, sollten die implementierten Maßnahmen auch an Spieltagen an alle Stadionbesucher kommuniziert werden. Einige Vorschläge für grundlegende Informationen für Stadionbesucher sind in Anlage III erwähnt.

7 An- und Abreise der Besucher

Als Veranstalter der Spiele sind die Clubs auch für ein verantwortungsvolles An- und Abreisemanagement zuständig. Den folgenden, auf Kapitel 4.2.1 aufbauenden Überlegungen kommt insofern eine besondere Relevanz zu. 

Die zu erwartenden Stadionbesucher müssen bestmöglich auf die zur Verfügung stehenden Anreiseoptionen verteilt werden und im Rahmen der Detailkonzeption benannt werden. Das Zusammenkommen großer Fangruppen rund um die Spieltage ist üblicherweise die Normalität. An jedem Standort gibt es jeweils spezifische Ansammlungsorte, auf die an Spieltagen zu achten sein wird. Es wird empfohlen, mit öffentlichen Kampagnen an die besonnene und individuelle Anreise zum Stadion zu appellieren.

  • Parkplätze: Eine zu präferierende Anreise ist die mit dem PKW. Im Rahmen der Konzepterstellung muss die maximal verfügbare Anzahl an Parkplätzen benannt werden. Dabei sind mögliche Parallelveranstaltungen im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes zu berücksichtigen, die gegebenenfalls ebenfalls Bedarf an Parkplätzen hervorrufen. Um die Besucherströme bis zum Sitzplatz nach Möglichkeit ohne Menschenansammlung zu realisieren, wird empfohlen, bereits in den Parkhäusern mit einer Entzerrung und Vereinzelung der Personen zu beginnen.
  •  Fußweg / Anreise mit dem Fahrrad: Die Anreise zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegenüber der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bevorzugen. Die Abfrage des Anreiseweges bei der Ticketbuchung kann auch hier dabei helfen, eine Einschätzung zu den zu erwartenden Personenzahlen zu erhalten. In Betracht gezogen werden können gegebenenfalls Kooperationen mit Fahrradverleih-Anbietern, o.Ä.
  • Öffentlicher Nahverkehr: Im engen Dialog mit dem Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die An- und Abreise mit dem Öffentlichen Nahverkehr möglich ist. Es gelten grundsätzlich die Regelungen des Öffentlichen Nahverkehr, allerdings ist in Anbetracht der zu erwartenden hohen Auslastung zu Stoßzeiten aufzuzeigen, wie diese Regelungen unmittelbar vor und nach den Spielen sichergestellt werden können und ob es gegebenenfalls für diese Zeiten Sonderregelungen geben muss. 

Die ideale Situation für die Anreise ist eine gleichmäßige Ankunft, abgestimmt auf die Abfertigungsrate des jeweiligen Stadions. Da die Ankunft insbesondere im Zusammenhang mit dem ÖPNV eher stoßweise als gleichmäßig erfolgt, sollte die Taktung und Befüllung von Bahnen und Bussen mit in das Konzept einbezogen werden. So sollte für eine sichere Abwicklung:

  • Am Stadion ausreichend Platz zur Verfügung stehen, um sämtliche Personen, die zeitgleich mit einer Bahn oder einem Bus ankommen aufzunehmen. Ansonsten ist die Befüllung von Bahn oder Bus zu reduzieren.
  • Die Zeit zwischen den Ankünften von aufeinanderfolgenden Bussen und Bahnen ausreichend sein, um zuvor angekommene Personen weiterzuleiten. Ansonsten ist die Reduktion der Taktung notwendig. Gegebenenfalls ist mit Hilfe des Ordnungsdienstes sicherzustellen, dass ankommende Personen sich zügig in Richtung der ersten Zugangskontrolle bewegen.

Individuelle Ankünfte zu Fuß, mit dem Fahrrad oder PKWs lassen sich gleichmäßiger abfertigen als Sammeltransporte. Die verfügbaren Ressourcen von Parkplätzen und Taxispuren sollten maximiert und vorranging ausgenutzt werden.

8 Zugang zum Stadion / Kontrollen

Aufbauend auf die in Kapitel 4.2.2 getätigten Vorüberlegungen sollten, im durch den Veranstalter vorzulegenden Gesamtkonzept, insbesondere die folgenden Details beschrieben werden:

  • Anzahl der mit Einhaltung der Abstandsregeln nutzbaren Drehkreuze bzw. Einlassspuren.
  • Erwartete Einlasskontrollzeit pro Besucher. Diese Kontrollzeit muss unter Berücksichtigung der durchzuführenden Maßnahmen (u.a. Ticketkontrolle, Körperkontrolle, Ausweiskontrolle) erfolgen.
  • Sämtliche infrastrukturelle und personelle Maßnahmen zur Durchführung und Sicherstellung des Einlasses.
  • Sollte eine vorgelagerte Einlasskontrolle (“äußerer Sicherheitsring”) installiert werden, so ist diese ebenfalls zu beschreiben.

8.1 Unterschiedliche Zeitfenster für Zu- und Abgang

  • Um Warteschlangen und somit Kontakte zu minimieren und den Anreiseverkehr zu entzerren, sollten verschiedene Zeitfenster für den Stadionzutritt definiert werden. Hierbei wird die Integration von Zeitpuffern empfohlen. Mit Besuchern, die ihr Zeitfenster nicht einhalten, sind vor Ort individuelle Regelungen zu treffen.
  • Um die Aufenthaltsqualität für die Besucher der vorderen Zeitslots zu erhöhen, sollten die Clubs über die Gestaltung von attraktiven Rahmenprogrammen nachdenken. Dieses fördert zugleich, dass die Besucher nach Stadionzutritt zeitnah ihre Plätze einnehmen und somit die Verkehrsflächen und Umläufe schneller verlassen. Gleiches gilt für ein Rahmenprogramm nach Abpfiff, um Besuchern, die noch im Stadion verweilen sollen, ebenfalls ein Angebot zu schaffen.
  • In diesem Kontext ist zu eruieren, in wieweit vorgelagerte Zugangskontrollen (“äußerer Sicherheitsring”) dabei unterstützen können, den Besucherzustrom – u.a. anhand der zugewiesenen Zeitslots sowie Namensabgleich von Ticket und Ticketnutzer – frühzeitig zu steuern.
  • Sofern auch ein zeitversetzter Abgang realisiert werden soll, ist die Zutrittszeit der Zuschauer zu berücksichtigen. 
  • Ein zeitgesteuerter Ein- und Auslass von Zuschauern und die exakte individuell festgelegt Vorgehensweise und etwaige definiere Zutrittszeiten sollten im Vorfeld und am Spieltag umfangreich kommuniziert werden. 

Auch für den Auslass ist der langsamste Faktor zu bestimmen. Sollte nicht genug Fläche zur Verfügung stehen, um die Differenz zwischen Abfertigungsrate der Abreisewege und der Anzahl der Zuschauer aufzunehmen, so sollte die Abreise zeitlich gestaffelt werden. Wenn sich kein geeigneter Raum bietet, um die Zuschauer währenddessen sicher aufzunehmen, ist ein Verbleib auf den Sitzplätzen zu empfehlen.

8.2 Einlasskontrollen

Aufbauend auf der mathematischen Berechnung der maximalen Kapazität der Einlassbereiche gemäß Kapitel 4.4 sollten die folgenden Punkte für einen reibungslosen Ablauf berücksichtigt werden:

  • Sofern ein Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) gestattet ist, ist das ordnungsgemäße Tragen eines MNS bereits bei Eintritt in die erste Zutrittskontrolle durch den Ordnungsdienst zu kontrollieren. Es wird empfohlen, außerhalb der ersten Zutrittskontrolle einen Verkauf oder eine kostenfreie Bereitstellung eines MNS anzubieten.
  • Über Art und Umfang der am Einlass durchgeführten Körperkontrollen entscheidet der Veranstalter vor Ort.
  • Sofern es zu einer Veränderung der bekannten Wegeführung kommt, ist insbesondere in den Einlassbereichen ein adäquates Personenleitsystem zu implementieren (bspw. deutlich sichtbare Bodenmarkierungen, Wegweiser). Die Stadionbesucher sollten hierüber in jedem Fall vorab sowie vor Ort durch Hinweisschilder sowie gegebenenfalls regelmäßige Durchsagen auf die veränderte Einlasssituation hingewiesen werden. Bei der Nutzung der Einlassspuren ist die Einhaltung der gültigen Abstandsregeln – gegebenenfalls durch Bodenmarkierungen – sicherzustellen.
  • Es wird empfohlen, klare Regeln zur Mitnahme von Fan-Utensilien festzulegen und frühzeitig zu kommunizieren.
  • Es wird empfohlen, an sämtlichen Eingängen ausreichend Clearingstellen für Besucher mit Klärungsbedarf zu besetzen bzw. vorzuhalten.
  • Es wird empfohlen, die Mitnahme von Mitteln zur Händedesinfektion (Flaschen bis 50 ml) zu gestatten.

9 Organisatorische Abläufe im Stadion

Das folgende Kapitel gibt eine Übersicht über einige durch den Veranstalter zu treffenden Überlegungen mit dem Schwerpunkt der organisatorischen Abläufe. Den Clubs wird empfohlen, für die Begleitung an Spieltagen einen gesamthoheitlichen Hygienebeauftragten zu benennen und diesen in die bestehende Sicherheitsstruktur als Stabstelle zum Veranstaltungsleiter einzubeziehen. In seinem Verantwortungsbereich liegt die Verantwortung und Überwachung insbesondere der nachfolgenden Themenbereiche.

9.1 Zonierung / Sektorentrennung

Sofern es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen, sollten so viele Sektoren / Bereiche wie möglich im Stadion vollständig voneinander getrennt werden. Der Nachweis über eine vollständige Trennung einzelner Sektoren inklusive zeitlich oder räumlich getrennter Zuführung über (gegebenenfalls auch zusätzlich errichtete) Einlassbereiche und die damit einhergehende kontinuierliche Trennung von Besuchergruppen, kann von Bedeutung für die Freigabe des Zuschauerkonzeptes durch die lokalen Entscheidungsträger sein. Hierfür müssen den Ticketinhabern die zu nutzende Einlassbereiche vorgeschrieben werden. Eine Sektorentrennung kann insbesondere auch für den gestaffelten Auslass der Zuschauer nützlich sein.

Alle etwaigen notwendigen Schutz- und Hygieneregelungen für den Aktivenbereich (Zone 1) werden über die Weiterentwicklung des (überarbeiteten) “Medizinisch-organisatorischen Konzepts für den Sonderspielbetrieb 20/21” geregelt

9.2 Besucherstromführung

Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu eignet sich u.a. die Implementierung von “Einbahnstraßensystemen” oder “Spuren” in allen Bereichen des Stadions, in denen es möglich ist. Insbesondere in engen Passagen, wie bspw. Mundlöchern müssen Regelungen getroffen werden, welche die Einhaltung von Abständen gewährleisten.

Die Aufenthaltsdauer auf Verkehrsflächen ist zu minimieren. Zuschauer sollten angehalten werden nach dem Einlass zügig und ohne Umwege ihren Platz einzunehmen.

Nach Spielende werden die Zuschauer gebeten, geordnet und unter Wahrung der Mindestabstände das Stadion zu verlassen. Sofern das clubindividuelle Konzept ein reihen- oder blockweises Verlassen des Stadions (Kapitel 8.1) vorsieht, ist dieses durch den Ordnungsdienst sicherzustellen.

9.3 Nutzung sanitärer Anlagen

In sämtlichen sanitären Anlagen sollten Hinweisschilder mit Verhaltens- und Hygieneregeln ausgehangen werden. Um die Einhaltung der maximalen Auslastung der sanitären Anlagen zu garantieren, können unter anderem die folgenden Maßnahmen getroffen werden:

  • Es wird empfohlen, alle verfügbaren sanitären Anlagen zur Nutzung frei zu geben
  • Soweit möglich, sollten “Einbahnstraßensysteme” (z.B. getrennter Ein- und Auslass zu den sanitären Anlagen) implementiert werden. Bodenmarkierungen können bei der Wegeführung wie auch der Markierung von Mindestabständen dienlich sein.
  • Um eine Überfüllung einzelner Anlagen zu verhindern, sollte eine manuelle oder automatische Personenzählung in Verbindung mit einer Zutrittssteuerungsteuerung durch den Ordnungsdienst (insbesondere in den Stoßzeiten; Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff) vorgenommen werden.
  • Sofern notwendig, können unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Schaffung weiterer mobiler Toilettenanlagen auf den Verkehrs- und Umlaufflächen geschaffen werden.
  • Die Zugangstüren zu den sanitären Anlagen sind nach Möglichkeit geöffnet zu halten, um eine ständige Durchlüftung der Räumlichkeiten sowie eine Minimierung der Türklinken-Kontakte zu erwirken.
  • In Abhängigkeit der geltenden Abstandsregelungen sind auf den Herren-Toiletten zur Einhaltung dieser ggf. einzelne Urinale zu sperren.

9.4 Catering

Der Veranstalter sollte sich von seinem Caterer ein vollumfängliches Catering-Konzept vorlegen lassen, welches die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln im Catering-Bereich sicherstellt. Dieses betrifft sowohl das Public- als auch das Hospitality-Catering. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Hygieneaspekte:

  • Benennung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygieneregeln (Installation von Plexiglasscheiben an den Ausgabestationen, Tragen von Mund-Nase-Schutz, etc.).
  • Erläuterungen über Schulungsmaßnahmen und Vor-Ort-Einweisungen für das Personal. 
  • Nutzung von Einweg- oder Mehrwegbechern.
  • Angebotene Bezahlsysteme, wobei empfohlen wird, bargeldlose Zahlungen zu fördern oder ausschließlich bargeldlose Bezahlsysteme zu nutzen.

Organisatorische Aspekte:

  • Anzahl der geöffneten Cateringstationen & Schalter.
  • Öffnungs- und Schließungszeiten der Verkaufsstellen & die erwartete Auswirkung auf die Besucherstromführung.
  • Angebot von Bestell- und Lieferservice am Platz.
  • Erläuterungen zu der Kommunikation von Verhaltens- und Hygieneregeln (z.B. Aushang von Hinweisschildern, Bodenmarkierungen zur Abstandswahrung).
  • Erläuterungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Schutz- und Hygieneregeln. (z.B. Einsatz des Ordnungsdienstes insbesondere zu den Stoßzeiten).
  • Für den Betrieb der Hospitality-Bereiche empfiehlt sich die Orientierung an gültigen Regelungen für die Gastronomie. Sofern Catering in Buffetform geplant ist, sind die hierfür zu Grunde liegenden Hygienemaßnahmen detailliert aufzuführen.

Um die Verweildauer an den Ausgabestationen zu minimieren wird empfohlen, den Verzehr von Speisen und Getränken ausschließlich am fest zugeteilten Sitz- bzw. Stehplatz zu erlauben.

Um eine schnellere Abwicklung an den Ausgabestationen zu gewährleisten, sollte eine Reduktion des Cateringangebots in Betracht gezogen werden.

Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich. Etwaige darüber hinaus gehende ligaweite, einheitliche Festlegungen zum Ausschank von Alkohol sind durch die Clubs auf einer Mitgliederversammlung/Ligaversammlung vorzunehmen.

9.5 Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst stellt bei der Umsetzung des Konzeptes im Stadion einen wesentlichen Bestandteil dar. Es ist unerlässlich, dass dieser über ausreichend Schutzausrüstung verfügt, umfangreich geschult und eingewiesen wird sowie seine (Sonder-)Aufgaben (siehe Kapitel 8.2) kennt. Je nach Verfügbarkeit können auch Volunteers bei Service-Tätigkeiten (wie bspw. Wegeführung) unterstützen, um den Ordnungsdienst in Teilbereichen zu entlasten. Mit Piktogrammen kann zusätzlich auf die „neue (temporäre) Stadionordnung“ sowie die Schutz- und Hygienemaßnahmen hingewiesen werden, um die Arbeit der Ordnungskräfte am Einlass zu erleichtern.

9.6 Arbeitendes Personal

Auch für die Saison 2020/21 werden DFB und DFL ein separates und umfangreiches Medizinisch-organisatorisches Konzept zum Arbeitsschutz von Spielern und arbeitendem Personal im Aktivenbereich (Zone 1) vorlegen. Schutzkonzepte für das Personal außerhalb dieser Bereiche (bspw. Catering, Reinigung & Ordnungsdienste) sind von den Clubs bzw. den jeweiligen Dienstleistern zu erstellen. Insbesondere der Ordnungsdienst sowie das Hygienepersonal müssen mit ausreichender Personalstärke eingesetzt werden. Ähnlich ist die Disposition beim Cateringpersonal zu sehen, um Warteschlangen und daraus resultierende Kontakte an den Verkaufsstellen zu vermeiden. Auch diesen müssen neben der Einhaltung von Schutz- und Hygienevorschriften die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten zu Grunde liegen. Die Personaldisposition sollte die Aufenthaltsbereiche beinhalten, um im Falle einer notwendigen Infektionskettenverfolgung den zuständigen Behörden umfassende Informationen zur Verfügung stellen zu können.

9.7 Sonderbereiche im Stadion

  • Fanshops müssen sich an den geltenden behördlichen Verhaltens- und Hygieneregeln für den Einzelhandel orientieren.
  • Vereinsmuseen müssen sich an den geltenden behördlichen Verhaltens- und Hygieneregeln für Museen orientieren.
  • Für etwaige Aufenthaltsräume für Menschen mit Behinderung sind ggf. zusätzliche Schutz- und Hygienemaßnahmen erforderlich, die eng mit den entsprechenden Fanbeauftragten abzustimmen sind.

9.8 Kommunikationsmaßnahmen im Stadion zu geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln

Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffener Maßnahmen am Spieltag ist entscheidend für die Umsetzung durch die Stadionbesucher. Es wird empfohlen u.a. die folgenden Kanäle für die Kommunikation zu den getroffenen Maßnahmen sowie deren medizinischer Notwendigkeit zu nutzen:

  • Club-App / Club-Homepage
  • E-Mails an Ticketnutzer
  • Multimediale Hinweise über die vorhanden Stadionleinwände und TV-Bildschirme
  • Regelmäßige Durchsagen durch Stadionsprecher
  • Hinweisschilder
  • Stadionheft
  • Handouts
  • Aufdruck auf der Ticketrückseite

9.9 Stadionordnung & Sanktionierung

Jeder Club ist verantwortlich für die Entwicklung plausibler Strategien zur Durchsetzung, Intervention und Sanktion bei Nicht-Einhaltung der getroffenen Maßnahmen, um bei Verstößen angemessen (Verwarnung, Hausverbot) reagieren zu können.  Zu diesem Zweck wird empfohlen, die Stadionordnung, um die relevanten Regelungen des individuellen Schutz- und Hygienekonzeptes zu erweitern.

9.10 Vorgehen im Falle einer notwendigen Evakuierung bzw. bei behördlichen oder Ordnungsdienst-seitigen Einsätzen

Auch bei Einsätzen von Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- oder Ordnungsdienst in Zuschauerbereichen sollte die Vermeidung von überflüssigen Kontakten geachtet werden.  Bei der Bewertung höherer und akuter Gefährdungslagen ist eine enge Abstimmung der Veranstaltungsleitung innerhalb der bestehenden Sicherheitsstruktur und mit den zuständigen Behörden notwendig. Hierbei sollten für einzelne Szenarien (bspw. eine Evakuierung) bereits im Vorfeld Abstimmungen über die Vorgehensweise stattfinden und die mögliche Entscheidung über eine Nicht-Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnehmen in Ausnahmesituationen in die entsprechenden Flucht- und Rettungskonzepte integriert werden.

9.11 Aufstellen eines Reinigungskonzepts

Jeder Club hat seinem Schutz- und Hygienekonzept ein gesondertes Reinigungskonzept beizulegen. In diesem sollten unter anderem die Reinigungszyklen für Kioske, Verkaufsflächen, Handläufe, Türklinken, Lichtschalter, sanitäre Anlagen, Aufzüge und weitere frequentierte Bereiche dargelegt werden. Diese Zyklen sollten sowohl die Grundreinigung vor Veranstaltungsbeginn (ggf. Vortag zum Spiel) und nach Veranstaltungsende, wie auch sämtliche Maßnahmen während der Veranstaltung umfassen. Neben der Benennung eines Hygienebeauftragten sollte speziell für die Verantwortung des Reinigungskonzeptes ein Verantwortlicher benannt werden, der in ständiger Rücksprache mit dem Reinigungsdienst die Einhaltung des Reinigungskonzeptes im Auftrag des Clubs überwacht. Das Reinigungskonzept sollte außerdem detailliert Anzahl und Orte von mobilen und stationären Maßnahmen zur Desinfektion (bspw. Desinfektionstunnel, Desinfektionsspender) benennen.


Hinweis des Löwenmagazins: Die Anlage I (Hilfestellung für die Modellierung von Stadionkapazitäten), Anlage II (Bedarfe von Menschen mit Behinderungen) und Anlage III (Vorschläge zur “Kommunikation mit Besuchern”) entnehmt Ihr bitte der PDF-Datei.

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