Am gestrigen Montag hätten die Klubs der 1. und 2. Bundesliga abschließend über den Erhalt der 50+1-Regel abstimmen sollen. Dazu kam es nicht, denn 1860-Gesellschafter Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال... stellte einen Befangenheitsantrag. Seitens der DFL-Geschäftsführung gab es ein klares Bekenntnis zur Regelung.
Gestern war eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball-Liga. Nicht abgestimmt wurde dabei über die 50+1-Regel. Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال..., Gesellschafter und Kreditgeber des TSV 1860 München, blockierte die Abstimmung durch einen Befangenheitsantrag. Die Abstimmung wird wohl im Dezember noch einmal neu angesetzt.
In der Pressekonferenz nahmen die DFL-Geschäftsführer Dr. Markus Lenz und Dr. Steffen Merkel Stellung zu verschiedenen behandelten Themen der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Es gibt ganz klar keine Signale seitens des Bundeskartellamtes den Vorschlag zu 50+1 noch einmal in Frage zu stellen. Man muss die vorgeschlagene Konzeption nicht noch einmal überarbeiten. “Sondern, der Grund für die Verschiebung oder Verzögerung, und sie wissen, dass wir uns bei der Mitgliederversammlung normalerweise damit beschäftigt hätten, war eine entsprechende Stellungnahme eines Beigeladenen im Hinblick auf einen möglichen Befangenheitsantrag. Und das ist jetzt eine Prüfung die das Bundeskartellamt jetzt intern entsprechend finalisieren muss. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die entsprechend angebotenen Verpflichtungszusagen auch hinreichend sind um die Rechtssicherheit von 50+1 zu stärken.” Die GeschäftsführerÜbersicht über alle Geschäftsführer (Kaufmännisch und S... betonen, dass aus ihrer Sicht die 50+1-Regel als “Kern des deutschen Fußballs” anzusehen ist. Sie stelle die Nähe zu den Fans und deren Mitbestimmung sicher. “Das sind für uns zentrale Grundlagen”.
Ismaiks Befangenheitsantrag wird höchstwahrscheinlich die Finalisierung der 50+1-Regel nur um zwei Monate verzögern. Noch in diesem Jahr sollte demzufolge die Regelung rechtssicher werden.