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FRANKFURT AM MAIN, GERMANY - OCTOBER 17: The logo of the German Football Association (DFB) seen at the headquarter of the German Football Association (DFB) on October 17, 2015 in Frankfurt am Main, Germany. It has been reported that the German organising committee tasked with securing the 2006 World Cup bribed four Asian members of the FIFA Executive Committee during the bidding process. FIFA has announced that it will investigate the claims. (Photo by Matthias Hangst/Getty Images)

DFB-Präsidium beschliesst Maßnahmenpaket für die Klubs der 3. Liga

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Im Rahmen einer heutigen Sitzung hat der Deutsche Fußball-Bund umfassende Änderungen für die 3. Liga beschlossen. Dabei folgt man den Empfehlung der sogenannten Task Force “Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga”.

Eigenkapitalauflage für Drittligisten

Mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs soll deren wirtschaftliche Verantwortung gestärkt werden. Deutlich verschärft werden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapitel jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich, vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Änderungen im Financial Fairplay

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wird das Financial Fairplay 3. Liga modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name Financial Fairplay ändert sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen dann unter den Begriffen “Planqualität” und “korrigiertes Saisonergebnis”. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem wie bisher, Verstöße haben künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs.

Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen Strafzahlungen gegen Klubs, die die Auflage nicht einhalten, kämen noch hinzu. Damit greifen künftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines positiven Saisonergebnisses, gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich verstärkt.

Mindestkapazität für Stadien auf 5001 Zuschauer gesenkt

Andere Änderungen greifen bereits für das Zulassungsverfahren zur kommenden Saison 2022/2023. So wird die Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5001 Zuschauer*innen angepasst, um Klubs an kleineren Standorten beziehungsweise mit einem geringeren Fanpotenzial eine Reduzierung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Task Force, Ausschuss 3. Liga und DFB-Präsidium haben damit den größten Kritikpunkt der vergangenen Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen aufgegriffen.

Unangetastet bleiben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Einher mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket geht eine weitere Professionalisierung im infrastrukturellen und technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Die Anforderungen ans Flutlicht erhöhen sich im Sinne verbesserter TV-Übertragungen, moderne Energiestandards sollen dabei bestmöglich Berücksichtigung finden. Kamerapositionen sind künftig präziser geregelt.

Rasenheizung: Ausnahmeregelung für Aufsteiger aus Regionalligen

Ähnliches gilt für die Pflichtvorgabe zur Rasenheizung. Hier bleibt es bei der Möglichkeit für Aufsteiger aus der Regionalliga, eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr der Drittligazugehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung ist in diesem Fall ein drittligataugliches Ausweichstadion mit Rasenheizung oder Überdachung des Spielfeldbereiches, das zur Sicherung des Spielbetriebs in der Frostperiode verbindlich genutzt werden muss. Wenn weder Rasenheizung noch ein entsprechendes Ausweichstadion nachgewiesen werden können, würde der entsprechende Klub im Falle einer Zulassung 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung der 3. Liga für die entsprechende Saison erhalten. Auch diese Regelung greift bereits zur kommenden Spielzeit.

Eine Reduzierung in Höhe von 25 Prozent der TV-Gelder erfolgt ebenso, sollte ein Klub beim Flutlicht im Hinblick auf die geforderte Lux-Zahl im ersten Jahr nach dem Aufstieg eine Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen. Reduziert und an die in der Praxis gesammelten Erfahrungen angepasst werden dafür die Mindestkapazitäten für Pressekonferenzraum und Mixed Zone.

Empfohlen ist darüber hinaus, dass mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion barrierefrei und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.

Drei offene Fandialoge pro Saison

Ein Muss sind ab der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen und der professionellen Fanarbeit erarbeitet, im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt und nun vom DFB-Präsidium verabschiedet wurden. Die 20 Drittligisten sind künftig verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fandialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist jetzt die Benennung eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.

Ausdrücklich positiv wurde von der Task Force der bestehende Nachwuchsfördertopf 3. Liga bewertet. Das Gremium kam zu der klaren Einschätzung, dass der Nachwuchsfördertopf ein zielführendes Anreizsystem ist, das neben der monetären Belohnung für die Klubs auch zur Senkung von Kosten im Kader und der Generierung von Erlösen in Form von Ablösesummen beitragen kann. Aktuell umfasst der Topf 2,95 Millionen Euro brutto. Für eine effektiviere Nutzung müsste, so die Auffassung der Task Force, die zur Verfügung stehende Fördersumme signifikant erhöht werden.

Thema Nachwuchsfördertopf wird vertieft

Das Thema Nachwuchsfördertopf soll ab Frühjahr 2022 nach dem 44. Ordentlichen DFB-Bundestag 2022 am 11. März vertieft werden. Vorgesehen ist, im Rahmen des Projekts Zukunft innerhalb einer Arbeitsgruppe die grundsätzliche Rolle der 3. Liga im Kontext der Spitzennachwuchsförderung zu erörtern. Der Nachwuchsfördertopf soll dabei ein zentraler Punkt sein.

Die Task Force ist damit abgeschlossen. Die Themenfelder werden in Arbeitsgruppen weiterbehandelt. Als Fanvertreter war unter Anderem Stephanie Dilba, die dem Ehrenrat des TSV 1860 München angehört. Aus der 3. Liga war Manfred Schwabl von der SpVgg Unterhaching als Vertreter bestellt.

Abschlußbericht Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga als PDF

Titelbild: Photo by Matthias Hangst/Getty Images

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