Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe droht Mitarbeitern des Karlsruher Fanprojekts mit einem Strafverfahren, weil sie nicht gegen die von ihnen betreuten Fans aussagen wollen. Das kritisiert die Kommission Fans und Fankulturen des DFBDer Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist de... Mehr.
Anlässlich einer Jubiläumsfeier einer Fangruppierung des Karlsruher SC wurde Mitte November 2022 Pyrotechnik gezündet. Dabei wurden Personen verletzt. Die Polizei ermittelte. Parallel dazu veranstaltete das Fanprojekt Karlsruhe eine Aussprache zwischen der Fanszene und den Betroffenen. Die vertraulichen Gespräche wollte die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen nutzen. Die Mitarbeiter des Fanprojektes verweigerten allerdings die Aussage, die Staatsanwaltschaft droht daraufhin sogar mit Beugehaft. Das Karlsruher Fanprojekt sah dabei das Verhältnis zwischen dem Fanprojekt und der Fanszene in Gefahr. „Die Fanszene überlegt, inwieweit sie noch mit dem Fanprojekt zusammenarbeiten kann, wenn niemand sicher sein kann, dass alles in einem geschützten Rahmen stattfindet“, erklärt die Sozialarbeiterin Gerschel, „da geht es weniger um Fehltritte, sondern vor allem um persönliche Probleme. Es wird nicht uns als Personen misstraut, sondern der Institution Fanprojekt. Und das ist das Schlimmste, was uns passieren kann.“ Die Beugehaft war zwar rasch vom Tisch, die Staatsanwaltschaft drohte jedoch weiterhin mit einem Ermittlungsverfahren.
Die Kommission Fans und Fankulturen des Deutschen Fußball-Bundes hat die Androhung scharf kritisiert. Martin Fröhlich erklärt als Vorsitzender im Namen der Kommission: „DFBDer Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist de... Mehr und DFL investieren aus gutem Grund seit vielen Jahren gemeinsam mit den Kommunen und den Ländern in die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte. Wir sind davon überzeugt, dass die Fanprojekte und deren Mitarbeitende positiven Einfluss auf junge Fußballfans nehmen, indem sie diese auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter begleiten. Ein gutes und stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Fans und Mitarbeitenden der Fanprojekte ist hierbei von elementarer Bedeutung. Die Erfahrungen zeigen: Wird dieses Verhältnis gestört, verlieren Fanprojekte das Vertrauen, und ihre Arbeit nimmt gravierenden Schaden, der kaum zu reparieren ist. Dessen müssen sich alle Beteiligten bewusst sein. Vor dem Hintergrund des aktuell nicht vorhandenen Zeugnisverweigerungsrechts appellieren wir, dass eine Einbeziehung in Ermittlungsverfahren von Fanprojekt-Mitarbeitenden immer nur als letztes Mittel und nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf. Das Dilemma der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe steht beispielhaft für alle sozialpädagogischen Fanprojekte. Wir begrüßen es daher, wenn die Diskussion um ein Zeugnisverweigerungsrecht breit und in der Politik geführt wird.“