DFB bestraft 1860-Torwarttrainer Huber mit einem Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe

Der Deutsche Fußball-Bund hat Harald Huber, Torwarttrainer des TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss, wegen unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga plus einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bestraft.

Der DFB:

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Huber hatte sich in der 44. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt am 22. Mai 2021 unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der TSV 1860 München:

Huber soll den Ingolstädter Marcel Gaus, der nach dem 2:0 in der 44. Minute provokativ vor der Löwen-Bank jubelte, mit „halt doch die Fresse, du Bauer“ beschimpft haben. Daraufhin wurde er von Schiedsrichter Deniz Aytekin mit der Roten Karte auf die Tribüne geschickt.

Die Äußerung von Harry Huber wertete der Richter als „unsportliches Verhalten“ und belegte den 42-Jährigen für ein Meisterschaftsspiel mit einem „Aufenthaltsverbot im Innenraum des Stadions“ sowie einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwart-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Titelbild: imago/Lackovic

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chemieloewe
chemieloewe(@chemieloewe)
1 Jahr zuvor

Die fetzen ja mit Gerichtsverfahren umeinander, dass es nur so kracht…Emotionen im Fußball zunehmend verboten, jedenfalls verbal u. nonverbal. Der DFB übertreibt u. überdreht langsam aber sicher Strafen u. Ahndungen von Kleinigkeiten immer mehr, finde ich. Die Fußballer, Trainer u. anwesenden Begleitpersonen können doch nicht alles regungslos in sich reinfressen!? Klar, Grenzen müssen schon konsequent gezogen werden. Aber zu kleinlich sollte da nicht gehandelt u. nicht gleich jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden. Bei rassistischen, sexistischen…diskriminierenden Beleidigungen muss selbstverständlich Null Toleranz herrschen. Und rutscht einem mal vor lauter Adrenalin im Affekt eine doofe Bemerkung raus, sollte ein Schieri u. Beteiligte wenn möglich zuerst mal sofort schauen, ob man die Sache nicht über Ermahnung u. Aufforderung zur Fehlereinsicht mit entsprechender Entschuldigung unkompliziert wieder aus der Welt schafft u. die Situation beruhigt u. entspannt, bevor gleich die roten Karten gezeigt u. Sportgerichtsverfahren in Gang gesetzt werden. Das ist schon sehr ärgerlich, lächerlich u. albern, was da manchmal an Krümelkackerei betrieben wird.

Also, lieber Harry Huber, bitte in Zukunft in etwa so: “Danke sehr, lieber Sportfreunde Gaus für ihre freundliche Provokation. Wenn sie doch nun bitte ihren Mund halten würden? Danke.”…o. so.🤣😂🤣🤪😉

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