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SM Huml

Demnächst neue Verordnung wegen Corona – ein Blick auf die Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz

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In wenigen Tagen wird es eine neue Verordnung wegen Corona geben – die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Umgesetzt werden sollen dabei die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz. Wir blicken auf diese Entscheidungen und welche Auswirkungen sie im Hinblick auf sportliche Großveranstaltungen haben können.

Am 23. August 2021 ist es soweit. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege tritt dann die neue Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Das wird auch Auswirkungen auf sportliche Großveranstaltungen haben. Grundlage hierfür sind die Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 10. August 2021.

Wir blicken auf die Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz. Vor allem, um nach Veröffentlichung der Bayerischen Corona-Regelungen einen Vergleich ziehen zu können. Für die ist Staatsminister Klaus Holetschek (siehe Titelbild) verantwortlich.

Die Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz

Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen.

Im Endeffekt ändert sich zumindest im Hinblick auf Sportveranstaltungen nichts. Auch zukünftig werden Geimpfte und Genesene einen Nachweis bringen müssen, alle anderen müssen sich testen lassen. Gut möglich, dass man allerdings basierend auf diese Entscheidung in manchen Bereichen die 2G-Regel einführt. Also teilweise oder ganz nur Geimpfte und Genesene zulässt.

Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen, sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.

Hier geht es um Basisschutzmaßnahmen. Wie interpretiert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das hier erwähnte “Abstand halten”? Aktuell steht in der Bayerischen Verordnung, dass bei sportlichen Großveranstaltungen 1,5 m Abstand gelten sollen. Fällt das Tragen von Masken im Freien nun komplett? In der Ministerpräsidenten-Konferenz wird nur noch bei Innenräumen von Masken gesprochen.

Großveranstaltungen […] sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. […] Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren.

Eine sehr schwammige Entscheidung, die im Grunde nichts ändert. Es gilt weiterhin, dass Hygienekonzepte vorgelegt werden müssen. Der TSV 1860 München könnte aber vermutlich zukünftig mit 7.500 Fans rechnen, wenn man keine Rudel mehr bilden lässt, sondern das Schachbrett-System etabliert. Hierzu liegt dann die entgültige Entscheidung bei der Stadt München.

Schachbrett-System anhand dem Beispiel von Saarbrücken (c) imago images/BeckerBredel

Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.

Das gibt dem Freistaat, auch ohne den bisherigen Sonderweg, eine große Bandbreite an Möglichkeiten, für deutlich schärfere Regeln für Bayern, als in anderen Bundesländern . Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass sich dies in der Verordnung des Freistaates wiederspiegelt. Auch hier muss dann der TSV 1860 München wohl vor allem hoffen, dass die Stadt München entsprechend sinnvolle Hygiene-Konzepte des TSV 1860 München genehmigt.

Die 35er-Inzidenz-Grenze für Großsportveranstaltungen sollen laut dem Staatsministerium übrigens fallen.

Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.

Der bayerische Sonderweg von Markus Söder entfällt. Und damit die Regelung, dass maximal 35 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sportstätte zugelassen werden. Zukünftig sind also im Grünwalder Stadion 50 Prozent zugelassen und damit maximal 7.500 Zuschauer. Nun gilt zu erörtern, wie das platzmäßig umsetzbar ist. Mit einem Schachbrett-System ist wohl mehr Kapazität möglich, als durch die aktuelle Rudelbildung. Auch die komplette Sperrung des Block F1 (für Medien) steht einer Auslastung von 50 Prozent sicherlich im Weg.

Titelbild: www.andifrank.com / via Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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