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Bundesgerichtshof-Urteil: Martin Kind nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96

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Das Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Mutterverein von Hannover 96 bei der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer des Zweitligisten in letzter Instanz recht gegeben.

Martin Kind wurde vom Mutterverein von Hannover 96 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH vor zwei Jahren abberufen. Doch Kind ging dagegen rechtlich vor und klagte sich wieder ins Amt. Nun hat der Bundesgerichtshof als höchste Instanz die Abberufung für rechtens erklärt. Kind ist damit nur noch Mehrheitsgesellschafter und wechselt wohl laut Hannover 96 in den Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co KGaA.

Kind ist entschiedener Gegner der 50+1-Regel. Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

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