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Beleidigungen gegen das Ehrenamt

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Peter Schaefer, Vorsitzender des Wahlausschusses des e.V., sagte auf der diesjährigen Mitgliederversammlungen einen wichtigen Satz bezüglich des Ehrenamtes. Eine Botschaft, die auch das ehrenamtlich geführte Löwenmagazin ausdrücklich unterstützt.

“Beleidigungen gegen das Ehrenamt lassen wir uns nicht mehr bieten.”

In Bayern gibt es rund 92.000 eingetragene Vereine. Automobilclubs, Träger von Kindergärten und natürlich Sportclubs. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das heißt, jeder deutsche Staatsbürger darf sich grundsätzlich frei mit anderen zu einer Vereinigung zusammenschließen. Zwei Rechtsquellen sind für den Verein von maßgeblicher Bedeutung: Grundsätzlich ist die Rechtsform des Vereins im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daneben kommt der Satzung des Vereins besondere Bedeutung zu, da viele der gesetzlichen Regelungen nur gelten, wenn die Satzung des Vereins keine eigene Regelung zu dem jeweiligen Themenbereich enthält. Der eingetragene Verein ist eine juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit.

Je nach Quelle engagieren sich rund 20. Mio. Deutsche ehrenamtlich. So auch beim e.V. von 1860 München. Der Großteil der Personen, die für den e.V. arbeiten, machen dies auf ehrenamtlicher Basis. Viele von ihnen verzichten auf die sogenannte Ehrenamtspauschale, welche eine Aufwandsentschädigung bis zu 840 Euro jährlich vorsieht. Im Ehrenamt arbeiten bei 1860 zum Beispiel die Mitglieder des Präsidiums, des Ehren- und Verwaltungsrates oder der Wahlausschuss. In diese Ämter kann sich jedes Mitglied wählen lassen. Jeder der ehrenamtlich arbeitet, weiß, wie schwierig es ist, Beruf und Ehrenamt unter einen Hut zu bekommen. Sitzungen am späten Abend oder am Wochenende sind üblich. Keine Frage, jeder entscheidet sich freiwillig dazu, jedoch sollte auch jedem klar sein, dass ohne Ehrenamt sehr Vieles nicht möglich wäre. Der Deutschlandfunk meint dazu sogar “Ohne Ehrenamt geht nichts mehr”. Umso ärgerlicher ist es, dass sich im Allgemeinen und bei 1860 im Speziellen Ehrenamtliche regelmäßig dumm anreden und sogar beleidigen lassen müssen.

Beispiele gibt es Viele. Es geht von polemischen Sprüchen gegen Wahlhelfer “ob man denn fähig sei, die Auszählung überhaupt richtig zu machen”, über diskreditierende Aussagen über Vereinsabteilungen wie “weiß-blau ist Profifussball, Kegeln die grün-goldenen”, hin zu den täglichen und mittlerweile bekannten Beleidigungen gegen das Präsidium und Teile des Verwaltungsrates, nicht nur aber vor allem im Netz. Schaefer, und später im Verlauf der MV auch Robert Reisinger, betonten, dass dies dem Verein bewusst sei und man sich dies zukünftig nicht mehr bieten lassen werde. Teilweise wurde wohl auch schon dagegen vorgegangen. Mit Hetze melden! Gegen Hetze im Netz. (meldestelle-respect.de) und Startseite | Hass im Netz (hass-im-netz.info) stehen unabhängige Plattformen zur Bekämpfung zur Verfügung.

Richtigstellung von Falschaussagen über den Verein

Peter Schaefer trat auf der Mitgliederversammlung außerdem zwei “Behauptungen” entgegen. Zum einen zeigte er ganz klar auf, dass der Vorwurf, “die Satzung von 1860 sei nicht demokratisch” eine Falschaussage ist. Den Inhalt der Vereinssatzung regelt das BGB, z.B in den Paragraphen 21ff., 57 und 58. Satzungen und Satzungsänderungen müssen, wie eine Vereinsregisteranmeldung, von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben werden, notariell beglaubigt und beim Amtsgericht abgegeben werden. Das Registergericht prüft abschließend, ob die Satzungsänderung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und gesetzeskonform ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt also die Satzung der eingetragenen Vereine. Die Satzungen sind öffentlich einzusehen und müssen somit den Grundsätzen der Demokratie entsprechen. In der Satzung des Vereins ist außerdem Folgendes verankert:

“Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes und der für die einzelnen in seinen Abteilungen betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbände und in dieser Eigenschaft deren Satzungen unterworfen.”

“Die Satzungen und Ordnungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung unmittelbar verbindlich.”

Die zweite Behauptung, der Schaefer entgegentrat, ist die Aussage, dass sich der Wahlausschuss von anderen Vereinsgremien „steuern ließe”. Auch dies ist falsch. Der Wahlausschuss nimmt weder Geld noch andere Zuwendungen entgegen und lässt sich von anderen Gremien keinen Kurs diktieren. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Der Wahlauschuss und der gesamte Verein hält sich an das gültige Vereinsrecht und gibt allen Mitglieder transparente Informationen über Entwicklungen im Verein, wie zum Beispiel auch die Gewinn- und Verlustrechnung.

Wer sich über Satzungen, Beitragsordnungen oder Protokolle aus den Mietgliederversammlungen informieren möchte, kann dies unter Download – TSV 1860 München e.V. tun.

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