Auswirkungen der Beschlüsse des DFB zu den neuen Eigenkapitalauflagen in der 3. Liga ab Saison 2023/24

Der Deutsche Fußball Bund hat auf Empfehlung der Task Force “Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga” eine deutliche Änderung im Financial Fairplay beschlossen. Reinhard Friedl, Finanzexperte und Fan des TSV 1860 München, hat sich in einem Leserbrief zu den Auswirkungen der Beschlüsse auf den TSV 1860 München geäußert.

Leserbrief von Reinhard Friedl

Das DFB Präsidium hat auf Empfehlung der Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ beschlossen, dass, ab der Saison 2023/2024, Vereine der 3. Liga mit einem negativen Eigenkapital jährlich dieses negative Eigenkapital um mindestens 5 % reduzieren müssen. Hiervon betroffen ist bekannter Weise die KGaA des TSV 1860 München. Bisher gab es nur Strafzahlungen oder es drohte ein Punkteabzug, wenn das negative Eigenkapital erhöht wurde.

Zum 30.6.2020 (letzte veröffentlichte Zahlen im Bundesanzeiger) lag das nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Eigenkapital bei 20,2 Mio €. Deshalb bedeutet diese neue Regelung:es muss eine Rückführung des negativen Eigenkapitals in Höhe von rund 1 Mio € jährlich erfolgen.

Aus welchen Zahlen in der Bilanz wird das negative Eigenkapital errechnet. Zum einen werden das Kommanditkapital und die Kapitalrücklage addiert. Hinzu kommt das Genussrechtskapital, das im Grunde zwar Verbindlichkeiten sind, allerdings hier zum Eigenkapital dazu gerechnet wird. Von diesem errechneten „Eigenkapital“ werden die Verluste der Vorjahre, bei der KGaA in Höhe von 68,7 Mio €, abgezogen. Dadurch entstand eine Unterdeckung des Eigenkapitals zum 30.6.2020 in Höhe von 20,2 Mio €.

Diese Unterdeckung des Eigenkapitals könnte durch entstehende Jahresgewinne reduziert werden. Jahresverluste erhöhen das negative Eigenkapital. Da es in der 3. Liga wohl sehr schwer sein wird, Jahresgewinne in bedeutender Höhe zu erwirtschaften, bedarf es bei der KGaA wohl andere Gestaltungen um dem Dilemma von Strafzahlungen und Punktabzügen (3 Punkte) ab 2023/2024 zu entgehen.

Wie in der Vergangenheit schon praktiziert, könnte der Haupt-Anteilseigner HAM von seinen derzeitigen Forderungen in Höhe von 14 Mio € weitere Verbindlichkeiten der KGaA in Genuss-Scheine wandeln oder aber es käme zu einer grundlegenden Neuordnung der Gesellschaft aufgrund einer Kapitalerhöhung, mit Hereinnahme eines dritten Gesellschafters oder Gesellschaftergruppe. Die Beschlüsse des DFB Präsidiums könnten den seit langem bestehenden Plänen einer Kapitalerhöhung einen neuen Schub geben und die beiden Gesellschafter zwingen, tatsächlich Nägel mit Köpfen zu machen, damit das jährliche Flickwerk der Bilanzgestaltung ein Ende findet.

Weiterführende Quellen / Berichte

Wochenanzeiger vom 3.11.2021: DFB – Gravierende Änderungen im Financial Fair Play

Löwenmagazin vom 29.10.2021: DFB-Präsidium beschliesst Maßnahmenpaket für die Klubs der 3. Liga

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