Auf der Fraueninsel (Chiemsee) ruft Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال... alle Wählerinnen und Wähler des TSV München von 1860 e.V. am 16. Juni 2024 zur Wahl zu gehen. Passive Mitglieder sollten ihre Mitgliedschaft ändern. Dem e.V. wirft er ein diktatorisches Verhalten vor und vergleicht seine Vorgehensweise mit Putins Angriffskrieg auf die Ukraine.
Wer keinen Mitgliedsausweis habe, der ihm erlaube zu wählen, solle diesen in einen Mitgliedausweis ändern, der eine Wahl zulasse, so Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال.... Angesprochen sind damit die außerordentlichen Mitglieder, die kein Wahlrecht haben. Sie sollen ihre Mitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft ändern lassen. Mit der ordentlichen Mitgliedschaft wären sie dann wahlberechtigt.
Ismaik kritisiert, dass man seitens des TSV die ordentlichen und die außerordentlichen Mitgliedschaften eingeführt habe. “Die haben sich gedacht, dass sie vielleicht wie in Russland, so wie Putin, sich alles erlauben können”, wird Ismaik übersetzt. “Wir müssen versuchen das zu bremsen.” Er nennt ein Beispiel. So habe Putin sich gedacht er könne die Ukraine einfach besetzen. “Und da wurde im gezeigt, dass das nicht so einfach ist.” Bei den Löwen sei das genauso. “Die haben sich gedacht, dass sie sich alles erlauben können.” Man müsse den Verantwortlichen nun die Grenzen aufzeigen und zur Wahl gehen. Ismaik wirft den e.V.-Verantwortlichen diktatorisches Verhalten vor. “Ihr solltet auf euer Recht zu wählen nicht verzichten.”
Außerordentliche / ordentliche Mitgliedschaft
Tatsächlich gibt es beim TSV 1860 außerordentliche und ordentliche Mitgliedschaften. Das ist im deutschen Vereinsrecht auch üblich. Bei den Löwen wurde dies eingeführt, als man die sogenannte Fernmitgliedschaft abgeschafft hat. Einstige Fernmitglieder konnten wählen ob sie die vergünstigte außerordentliche Mitgliedschaft nutzen wollen oder die ordentliche Mitgliedschaft mit Stimmrecht. Wer übrigens seine Mitgliedschaft von außerordentlich in ordentlich umändern möchte, kann dies zu Beginn des neuen Geschäftsjahres, also zum 1. Juli 2024. Damit ist er dann bei der Mitgliederversammlung im nächsten Jahr wahlberechtigt. (vgl. hierzu Satzung des TSV München von 1860 e.V. / II. 5.1)