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Außerordentliche Mitgliederversammlung ist bis spätestens 25. März 2024 einzuberufen

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Der TSV München von 1860 e.V. muss aufgrund eines Antrags des Verwaltungsrates eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchführen. Diese müsste bis spätestens 25. März einberufen werden.

Auf dem Portal dieblaue24 steht, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung, die aufgrund von Vizepräsident Hans Sitzberger stattfinden soll, frühestens am 20. März 2024 stattfinden kann. Das sorgt für Verwirrung.

Und die Aussage ist auch nicht richtig. In der Satzung steht: ““Die Frist zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung beträgt 60 Tage ab Beschlussfassung des Präsidiums, des Verwaltungsrats oder des Vereinsrates beziehungsweise ab Eingang des Antrags der Mitglieder bei der Geschäftsstelle.” Das heißt jedoch nicht, dass damit die außerordentliche Mitgliederversammlung nach Ablauf von 60 Tagen stattfinden kann, sondern innerhalb von 60 Tagen einberufen werden muss.

Zu beachten ist, dass der Beschluss am 26. Januar 2024* gefasst wurde. Bis zum 25. März muss demzufolge einberufen worden sein. Zudem muss 14 Tage vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung die Einberufung mit Bekanntgabe der Tagesordnung veröffentlicht werden. Die Mitgliederversammlung kann also frühestens 14 Tage nach Einladung und muss bis spätestens 8. April 2024 stattfinden.

* Wir sind zuvor vom 20. Januar 2024 ausgegangen, haben dies also auch noch einmal korrigieren müssen

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