Die ARGE hat die am 19. November 2021 terminierte Mitgliederversammlung aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt. Weil “führende Virologen” nicht davon ausgehen, dass die Pandemie schnell beendet ist, möchte man nun die Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren ohne förmliche Versammlung durchführen.
Eine Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren sei bis zum 31.08.2022 nach einschlägigen Bestimmungen des COVID-19-Abmilderungsgesetz möglich, so die ARGE. Vordergründig geht es bei der Mitgliederversammlung um die Auflösung der ARGE. So der Sachstand zumindest vor der abgesagten Mitgliederversammlung im November. Für entsprechende Beschlüsse oder auch Wahlen müssten alle Mitglieder im Umlaufverfahren mindestens 20 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form beteiligt werden.
Doch der Vorstand des einstigen Fanclub-Dachverbandes, der seine Arbeit längst eingestellt und in die Hand der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA übergeben hat, steht vor einem Problem. Es sei Fakt, dass “nicht wenige der versandten Einladungen zu den Mitgliederversammlungen”, die im November vorgesehen waren, als “Retoure” zurückkamen. Man wolle deshalb mit Unterstützung der Regionsbeauftragten die Mitgliederlisten entsprechend aktualisieren. Vorsitzender Richard Bartl betont, dass eine Adressänderung “eine Bringschuld des Mitglied” sei.
Zeitnah, spätestens bis 31.01.2022 sind alle Fanclubs der ARGE aufgerufen, etwaige Adressänderungen der ARGE zukommen zu lassen. Nach Ablauf der Frist wird über die weitere Vorgehensweise informiert. Das könnte heißen, dass dann geplant wird, die ARGE im Umlaufverfahren aufzulösen. Die Fanclub-Arbeit ist ohnehin mittlerweile bei der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA untergebracht. Die ARGE selbst betreibt keine Fanclub-Betreuung mehr.
Die offizielle Pressemitteilung: https://arge-tsv.de/?p=661