ARGE lädt sowohl zur ordentlichen als auch außerordentlichen Mitgliederversammlung

Die Arbeitsgemeinschaft der Fanclubs des TSV 1860 München e.V. plant am 19. November 2021 zuerst eine ordentliche und im Anschluß eine außerordentliche Mitgliederversammlung.

Am Freitag, den 19. November 2021 findet um 18.60 Uhr in der Sechzger Alm auf dem Trainingsgelände des TSV 1860 München die ordentliche Mitgliederversammlung der ARGE statt.

Vor allem beim Tagesordnungspunkt 8 werden viele Vorsitzende der Fanclubs genau hinhören. Dann gibt es den Bericht des Kassier, sowohl für die Geschäftsjahre 2018/19, 2019/20 als auch 2020/21. Es soll Unstimmigkeiten geben. Nach Informationen des Löwenmagazins wird die Kasse deshalb extern geprüft. Auf Anfrage des Löwenmagazins zu den Finanzen, erklärt ARGE-Vorstand Richard Bartl: “Über Zahlen gebe ich keine Auskunft, aber ich kann Ihnen versichern, sie werden jetzt von einer neutralen, nicht unbekannten Person überprüft.” Dem Löwenmagazin ist bekannt, dass diese Person Heinz Schmidt sein soll, Vize-Präsident beim TSV München von 1860 e.V..

Anschließend entscheiden die Mitglieder über die Entlastung der Vorstände. Die Entlastung erfolgt jeweils pro Geschäftsjahr. Selbstverständlich kann dann auch ein Vorstand entlastet oder eben nicht entlastet werden, der das Amt bereits niedergelegt hat.

Als Top 12 plant der Vorstand die Neustrukturierung der Fanclubbetreuung zu thematisieren, bevor es im Top 13 dann zur Wahl kommt. Gewählt wird der gesamte Vorstand sowie die Kassenprüfer.

Im Anschluß an die ordentliche Mitgliederversammlung findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Wichtigster Punkt: Ein Beschluss über die Auflösung der ARGE. Sie kann nur dann beschlossen werden, wenn 2/3 aller Mitglieder der ARGE anwesend sind und 3/4 sich für eine Auflösung entscheiden. **

Dabei müssten 350 Mitglieder kommen, was unwahrscheinlich ist. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, muss eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Besonders komplex an der Sache: es müssen sich Mitglieder finden, die sich als Vorstand zur Verfügung stellen um anschließend dann die außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen und über die Auflösung abstimmen zu lassen. Außerdem müsste der Vorstand dann eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung veranstalten, wenn keine 2/3 der Fanclub-Vertreter anwesend sind. Der aktuelle Vorstand steht nämlich nicht mehr zur Wahl.

Unterschrieben wurden beide Einladungen übrigens nur mit “Eure Vorstandschaft” und ohne Namen.

Ärgerlich: Die ARGE hat die Satzung von der Homepage genommen. Fanclubs, die sich im Vorfeld über die Satzung informieren möchten, müssen also den ARGE-Vorstand um Zusendung bitten.

**Anmerkung: Aktuell sollen 316 Fanclubs von 526 nicht in Zahlungsverzug sein, das heißt, in dem Fall müssten mindestens 211 für eine Auflösung stimmen.

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