Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) der Fanclubs lädt zur Jahreshauptversammlung am 26. September in der Almhütte am Trainingsgelände.
Die Einladung im Wortlaut
Mitgliederversammelung der Arbeitsgemeinschaft der Fanclubs des TSV München von 1860 e. V.
Servus ARGE-Mitglieder,
wie wir bereits mehrfach in der Vergangenheit erklärt haben, möchten wir nunmehr – soweit es die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zulassen – die längst fällige ordentliche ARGE-Mitgliederversammlung mit Neuwahlen im Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchführen. Als Termin und Ort hierfür haben wir den 26. September 2021 um 11:00 Uhr in der Almhütte auf dem Trainingsgelände der Löwen an der Grünwalder Straße 114 in München vorgesehen. Die Nutzung der Lokalität wird grundsätzlich möglich sein. Weitere Details müssen jedoch noch abschließend geklärt werden. Sofern die Mitgliederversammlung dort wider Erwarten nicht durchführbar sein sollte, würden wir uns um eine alternative Lokalität kümmern.
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Stand heute wäre eine Mitgliederversammlung im Präsenzformat bei einer Inzidenz unter 50 „Indoor“ mit einer begrenzten Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen (zzgl. geimpfter und genesener Personen) erlaubt. Unsere aktuelle Satzung sieht die Möglichkeit der Teilnahme von jeweils 2 Personen pro Fanclub vor, sodass aktuell aufgrund der bestehenden Mitgliederzahl der ARGE die Durchführung der Versammlung Stand heute noch nicht endgültig gesichert ist. Hierbei sind auch die AHA-Regeln zu beachten, sowie ein entsprechendes Hygienekonzept auf- und umzusetzen. Wir haben uns wegen der Modalitäten hinsichtlich der Durchführung von Versammlungen von Vereinen bereits mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Bayerischen Landes-Sportverband in Verbindung gesetzt und werden uns rechtzeitig vor der geplanten Versammlung nochmals mit den Institutionen abstimmen. In der Sache hat die ARGE-Vorstandschaft zudem bereits erklärt, dass sie alle operativen Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung, mit Ausnahme deren Vorbereitung, ruhen lassen wird. Zudem haben die Mitglieder des Vorstands erklärt, dass sie nicht zuletzt aufgrund der Neustrukturierung der Fanclubbetreuung für eine mögliche Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen werden. Zur Vorbereitung der Versammlung bitten wir euch, uns etwaige Wahlvorschläge für Kandidaten bis zum 20. August 2021 in Schriftform zukommen zu lassen. Diese Frist ist auch für die Einreichung von Anträgen, die in der Versammlung behandelt werden sollen, einzuhalten. Diesbezüglich möchten wir auch darüber informieren, dass uns gegenüber von einem Fanclubvorsitzenden die Einreichung eines Antrages auf Auflösung der ARGE angekündigt wurde. Sollte dieser tatsächlich gestellt werden, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass nach unserer Satzung eine Auflösung der ARGE nur mit einer 2/3- Stimmen-Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden könnte. Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass aufgrund der Neustrukturierung der Fanclub-Betreuung, diese liegt wie euch bekannt ist, zukünftig bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, die ARGE-Mitgliedsbeiträge für das lfd. Geschäftsjahr 2021/22 i. H. v. 45,00 € von uns nicht mehr eingezogen werden. Auf unserem Konto eingehende Beiträge werden wir euch erstatten.Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass wir bei Durchsicht unserer Mitgliederliste und erfolgter Prüfung der jeweils zum 01.07. fälligen und bis spätestens bis zum 31.12. des Jahres auf dem ARGE-Konto einzugehenden Mitgliedsbeiträge feststellen mussten, dass von einer Anzahl von Fanclubs deren ARGE-Jahresbeiträge nicht bezahlt wurden. Die ARGE-Satzung sieht für diesen Fall vor, dass diesen Fanclubs gem. § 6 lit. a) Satz 4 das Stimmrecht entzogen wird, sofern die Zahlung auch nach erfolgloser Mahnung nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Möglichkeit der Streichung von Fanclubs aus der ARGE-Mitgliederliste gem. § 4 lit. c) Ziffer 5 der Satzung hinweisen, wonach eine Streichung der Fanclubs erfolgen kann, wenn der jeweilige Fanclub mit zwei Jahresbeiträgen in Verzug ist und die säumigen Beiträge trotz Mahnung durch den Vorstand innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Wir wollen von diesen Maßnahmen bis auf Weiteres absehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die rückständigen Beiträge, die rein rechtlich als Bringschuld zu werten sind, von den betroffenen Mitglieder-Fanclubs nunmehr bis spätestens zum 31. Juli 2021 auf das ARGE-Konto – IBAN: DE73 7009 3400 0002 5261 66, überwiesen werden. Sollten bei Fristablauf kein Zahlungseingang festzustellen sein, werden entsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Die formelle Einladung zur Mitgliederversammlung mit Bekanntgabe der Tagesordnung wird rechtzeitig und fristgemäß vor dem Versammlungstermin erfolgen.
Wir hoffen auf euer Verständnis und verbleiben mit „Weiß-Blauen Löwengrüßen”
Richard Bartl / Tscharlie Beck
Titelbild: (c) imago/MIS