Du betrachtest gerade Anträge im Blickpunkt: Reduzierung des Verwaltungsrates

Anträge im Blickpunkt: Reduzierung des Verwaltungsrates

  • Beitrags-Kommentare:18 Kommentare
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

AnträgeHerbert Hagen stellt für die kommende Mitgliederversammlung den Antrag, dass man den Verwaltungsrat von insgesamt 9 auf 7 Personen reduziert.

Die Begründung: Die letzten Jahre hätten bewiesen, dass 9 Räte nicht zu den gewünschten und lösungsorientierten Ergebnissen geführt hätten. Vergleiche zu anderen Vereinen in den Regionalligen oder auch der 3. Liga stütze dabei die These, dass ein Verwaltungsrat aus sieben Personen großzügig bemessen und ausreichend seien.

Unsere Einschätzung

Das Löwenmagazin hat sich intern mit einzelnen Anträgen beschäftigt. So auch mit diesem Antrag, der eine Reduzierung des Verwaltungsrates vorsieht.

Hierzu ist allerdings erst einmal ein Blick in die Satzung notwendig. Dort steht, dass der Verwaltungsrat “aus mindestens fünf, höchstens neun Personen” bestehen soll. Im weiteren Satz steht “die Mitgliederversammlung kann für die jeweilige Amtsperiode eine Reduzierung der Zahl der Verwaltungsräte beschließen“. Das heißt: Eine Reduzierung auf 7 Personen ist jederzeit möglich. Ohne die Satzung ändern zu müssen.

Wir haben hier jedoch einen satzungsrelevanten Antrag vorliegen. Dieser ist leider dabei nicht eindeutig. Er führt nicht explizit aus, inwiefern die Satzung geändert werden soll. * Man muss davon ausgehen, dass der Antragsteller den Verwaltungsrat satzungsmäßig auf maximal 7 Personen beschränken möchte. Eine Alternative wäre zu beantragen, dass für die kommende Amtsperiode eine Reduzierung auf 7 Personen beschlossen wird. Das wäre jedoch satzungskonform gewesen und hätte keine Änderung benötigt. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Antragsteller eben auf maximal 7 satzungmäßig beschränken möchte. [EDIT: der Anhang, der uns bis dato nicht vorlag, bestätigt dies]

* Es liegt tatsächlich im Schreiben ein Anhang für die Änderung für die Satzung vor. Dieser lautet:


13.1
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf, höchstens sieben Personen; er soll aus sieben Personen bestehen. Die Mitgliederversammlung kann für die jeweilige Amtsperiode eine Reduzierung der Zahl der Verwaltungsräte beschließen, wobei die Mindestanzahl von fünf Verwaltungsräten nicht unterschritten werden darf.

 

Auch mit der Erläuterung haben wir uns beschäftigt. Die Begründung, dass andere Vereine in den Regionalligen oder auch der 3. Liga mit weniger Verwaltungsräten auskommen, kann für eine Entscheidung im Hinblick des TSV München von 1860 e.V. keine Grundlage sein. Man müsste im Einzelnen prüfen, welche dieser Vereine eine ähnliche Mitgliederzahl haben, ebenfalls Mehrspartenvereine sind und wie dort die Satzung im Gesamten geregelt ist. Lediglich anzuführen, dass in anderen Fußballvereinen 7 Personen im Verwaltungsrat ausreichen, ist unserer Meinung nach kein Argument für eine Änderung der Satzung im TSV München von 1860.

Der TSV München von 1860 e.V. ist übrigens mit deutlich über 20.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste Verein der gesamten 3. Liga. Mehr oder weniger dicht gefolgt vom 1. FC Kaiserslautern mit rund 19.000 Mitgliedern. Der FC Hansa Rockstock bringt es immerhin auf rund 12.000 Mitglieder. Alle anderen Drittliga-Vereine haben deutlich weniger als 10.000 Mitglieder. Vier Vereine haben sogar weniger als 1.000 Mitglieder.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
18 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen