Du betrachtest gerade Alle Spiele sind zukünftig wie Risikospiele – kein Alkohol mehr im Stadion?Depositphotosc

Alle Spiele sind zukünftig wie Risikospiele – kein Alkohol mehr im Stadion?

  • Beitrags-Kommentare:Ein Kommentar
  • Lesedauer:5 min Lesezeit

Die Überschrift ist mehr als These zu sehen, die ich in diesem Artikel näher erläutern möchte. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete die Vollversammlung eine Verschärfung der Stadionordnung. Ich will mich dabei mit dem Thema “Alkoholausschank im Stadion” beschäftigen.

Es ist eine Frage, die uns in den vergangenen Stunden öfters gestellt wurde. Besteht zukünftig bei allen Spielen im Grünwalder Stadion Alkoholverbot? Die Frage ist durchaus berechtigt, gelten doch zukünftig die bisherigen Regeln für Risikospiele für alle Spiele des TSV 1860 München. Dass das Wort “Risikospiele” dabei aus der Stadionordnung gestrichen wurde, spielt dabei keine Rolle. Die bisherigen Regeln für Risikospiele wurden für alle Spiele übernommen.

Was hat es mit Alkohol im Stadion auf sich? Vorweg: der bisherige Paragraph 6 Risikospiele, der nun in Punkt 3 von Paragraph 5 umbenannt wurde, hat darauf gar keinen Einfluß. Weil Alkohol in diesem bisherigen Paragraphen und jetzigem Absatz gar nicht vorkommt. Außerdem regelt der jetzige Absatz lediglich Vorkommnisse “im räumlichen Umgriff außerhalb des Stadions”.

Doch wo wird Alkohol thematisiert? Unter Paragraph 5 Verbote steht, dass Besucherinnen und Besuchen des Stadions das Mitführen diverser Gegenstände untersagt ist. Darunter auch unter j) “alkoholische Getränke aller Art.” Was heißt das?

Ich fasse zusammen: “Den Besucherinnen und Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: alkoholische Getränke aller Art”

Was hat sich Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle, der Schöpfer der Stadionordnung, dabei gedacht? Sicherlich nicht, dass sich Besucherinnen und Besucher kein Bier an den offiziellen Verkaufsständen kaufen und mit sich führen dürfen. Das würde nämlich das Catering im Grünwalder Straße ad absurdum führen. Das Catering, an dem übrigens ausschließlich die Stadt München verdient, nicht der TSV 1860 München. Also meint der Kreisverwaltungsreferent damit wohl Alkohol, den die Besucherinnen und Besucher mit ins Stadion bringen wollen? Vermutlich. So oder so ist dieser Teil der Verordnung mißverständlich. Wie so viele Punkte, die der Kreisverwaltungsreferent Böhle den ehrenamtlichen Stadträten zur Entscheidung vorgelegt hat. Geht man von Letzterem aus, gibt es KEINE Regelung, die Alkohol bei Risikospielen bisher bzw. bei allen Spielen aktuell verbietet. Im Stadion ausgeschenkter Alkohol, wohlgemerkt!

Da stellt sich dem Fan dann jedoch die Frage, wieso wurde in der Vergangenheit bei Risikospielen kein Alkohol ausgeschenkt, wenn es hierfür keine Regelung gab? Die Frage ist einfach zu beantworten: die Stadionordnung hat überhaupt keine Auswirkung auf diese Thematik. Sondern die sogenannten Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. Und dort gibt es überhaupt keine Risikospiele, sondern “Spiele mit erhöhtem Risiko”. Das mag meinerseits kleinkariert wirken, diese Definitionen zu trennen, es ist jedoch wichtig. Weil wir prinzipiell zwischen den von der Stadt München bisher betitelten “Risikospielen” und den durch den DFB festgelegten “Spielen mit erhöhtem Risiko” unterschieden müssen. In Paragrah 32 der DFB-Durchführungsbestimmungen lesen wir:

a) Spiele mit erhöhtem Risiko sind Spiele, bei denen aufgrund allgemeiner Erfahrung oder aktueller Erkenntnisse die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird.
b) Die Feststellung, dass ein Spiel mit erhöhtem Risiko gegeben ist, obliegt in erster Linie dem Heimverein, der die Entscheidung frühestmöglich nach Anhörung der Sicherheitsorgane – insbesondere des Einsatzleiters der Polizei – zu treffen hat. Die Vereine sind verpflichtet, ihre Entscheidung dem DFB unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt, wenn einer entsprechenden Anregung des Gastvereins oder der Sicherheitsorgane nicht entsprochen wurde. Die DFB-Zentralverwaltung ist berechtigt, aufgrund eigener Erkenntnisse ein Spiel als „Spiel mit erhöhtem Risiko einzustufen.

Der Verein selbst entscheidet also, nach Anhörung der Sicherheitsorgane, ob ein “Spiel mit erhöhtem Risiko” zu erwarten ist. Oder aber der DFB entscheidet dies, “aufgrund eigener Erkenntnisse”. Was hat mit dieser Entscheidung gänzlich gar nichts zu tun? Richtig, die Stadionordnung des Grünwalder Stadions.

Entscheidet der Verein, dass ein “Spiel mit erhöhtem Risiko” zu erwarten ist, dann schreibt der DFB vor, dass darüber hinaus “folgende Maßnahmen zu erwägen” sind: Nämlich das “Verbot des Verkaufs und der öffentlichen Abgabe von alkoholischen Getränken.” Heißt: selbst wenn der Verein entscheidet, dass ein “Spiel mit erhöhtem Risiko” zu erwarten ist, muss er selbst abwägen ob er den Alkoholverkauf zulässt oder eben nicht. Wie bereits gesagt: ironischerweise profitiert davon lediglich die Stadt München, die den Caterer unter Vertrag genommen hat.

Unser Fazit: die Stadionordnung hatte weder in der vergangenen Saison, noch in der aktuellen Saison und nach Verschärfung durch den Kreisverwaltungsausschuss in irgendeiner Weise Einfluss darauf, ob nun Alkohol ausgeschenkt wurde oder nicht. Risikospiel hin oder her.

Ausblick: Das Löwenmagazin möchte sich in den kommenden Wochen mit einem recht speziellen Thema beschäftigen. Und zwar stellen wir uns die Frage, wer eigentlich tatsächlich die Regeln in München aufstellt? Wir beschäftigen uns natürlich dabei vor allem mit Fragen rund um das Stadion. Wie viel Einfluss haben die ehrenamtlichen und gewählten Stadtrat-Gremien? Oder entscheiden am Ende ganz andere “Verantwortliche” über Stadionmiete, Stadionausbau, Stadionverordnung und vieles mehr? Unser Tipp: registriert euch beim Löwenmagazin, abonniert unsere Kanäle und unsere Push-Nachrichten. Dann seid ihr zukünftig bestens informiert.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen