Wie die Fußballfachzeitschrift Kicker berichtet, hat Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال... einen Befangenheitsantrag aufgrund von 50+1 gestellt. Die Abstimmung zur Regelung muss deshalb von der Deutschen Fußball-Liga verschoben werden.
Nach einem jahrelangen Prozedere haben sich das DFL-Präsidium und das Kartellamt auf eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Version der 50+1-Regel geeinigt. Am 9. Oktober sollte nun die Abstimmung der Mitgliederversammlung des Liga-Verbandes stattfinden. Doch daraus wird nichts.
“Der Vorsitzende der zuständigen 11. Beschlussabteilung hat die DFL gestern mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Beigeladener zum Verfahren (HAM International Ltd.) in seiner fristgerecht in dieser Woche eingereichten Stellungnahme zu dem Zusagenentscheidungsentwurf vom 13. Juli 2023 Befangenheitsvorwürfe gegen den berichterstattenden Beisitzenden der Beschlussabteilung erhoben hat. Diese Vorwürfe werden u.a. mit vermeintlichen Versäumnissen bei der Verfahrens- und Aktenführung begründet. Der Sachverhalt wird nun von der Prozessabteilung des Bundeskartellamts geprüft, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann”, so die Begründung der DFL.
Die Mitgliederversammlung muss nun neu festgelegt werden. Zunächst will der Verband den Befangenheitsantrag von Hasan IsmaikHasan Abdullah Mohamed Ismaik (arabisch: حسن عبد ال... prüfen.
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