Die Abmahnungen beim TSV 1860 München im Hinblick auf Fanartikel nimmt immer groteskere Züge an. Anthony PowerAnthony war von 23.11.2016 bis 31.03.2017 Geschäftsführer ..., GeschäftsführerÜbersicht über alle Geschäftsführer (Kaufmännisch und S... der TSV 1860 Merchandising GmbH, hat eingeräumt, dass man über einen Anwalt einen Löwen-Fanclub darauf „hingewiesen“ habe, dass man ohne eine Zustimmung Schals, Shirts oder andere Artikel nicht vertreiben darf. Das klingt nach einem freundschaftlichen Hinweis. Tatsächlich liegt dem Fanclub jedoch eine anwaltliche Abmahnung vor. Das volle Programm. Der eingetragene ARGE-Fanclub hat eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und über 1.400 Euro zu zahlen. Gegenüber der Abendzeitung versicherte man von Seiten der Löwen, dass man sich mit dem genannten Fanclub außergerichtlich einigen möchte. Passiert ist seitdem nichts. Die Frist ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Der Fanclub wird nun von einem Anwalt vertreten.
Abmahnungen: Löwenfans zahlen immense Summen
In der Zwischenzeit werden neue Fälle bekannt. Zum Beispiel von einem Fan, der Holztafeln mit dem Sechzger-Logo erstellt haben soll. Ein anderer soll sich für den Eigenbedarf ein T-Shirt drucken haben lassen. Auf einem Shirt soll der Schriftzug „Sechzig München“ zu sehen sein. Auf anderen abgemahnten Shirts nicht einmal das. Es gäbe zwar einen Bezug zu den Löwen, ein geschützter Schriftzug oder das Wappen bzw. “Emblem” wurden nicht verwendet.
Allein in diesem Jahr soll es zu über zwanzig Abmahnungen gekommen sein. Wie viele Fans darunter sind und wie viele möglicherweise kommerzielle Anbieter, ist nicht bekannt. Auch im vergangenen Jahr sollen Fans bereits abgemahnt worden sein. In mindestens zwei Fällen zahlen zwei Fans kräftig Geld. Weil der bereits genannte Löwe für sich und Freunde ein Shirt gemacht hat, muss er fast 2.000 Euro zahlen. Gewinnabsichten hatte er nicht. Im Gegenteil: Für die Shirts der Freunde hatte er sogar draufgezahlt. Die Anwaltskanzlei drohte mit rechtlichen Schritten, wenn er an die Öffentlichkeit geht.
Die KGaA steht als Gläubiger auf Zwangsbescheid
Verrückt an der Sache: In einigen Fällen schreibt die Anwaltskanzlei nicht etwa, dass die TSV 1860 Merchandising GmbH ihr Auftraggeber ist, sondern die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Das soll ein Fehler sein, hört man aus den Geschäftsräumen des TSV 1860 München. Dieser Fehler soll in der Zwischenzeit berichtigt worden sein. Allerdings gibt es vom bayerischen Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung, weil ein Fan die komplette Gesamtsumme nicht auf einmal zahlen konnte. Auf dem Zwangsbescheid des Gerichtsvollziehers steht als Gläubiger tatsächlich die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sollte die Geschäftsführung das nicht in Auftrag gegeben haben, dann liegt hier ein vollmachtsloses Handeln vor. Damit könnte der Zwangsbescheid ungültig sein. Das Thema erfordert Aufklärung. Denn die Fans sind verunsichert.
Bisherige Berichte des Löwenmagazins zum Thema:
Rundbrief der Merchandising GmbH im Hinblick auf die Nutzung des 1860-Wappens
Stellungnahme des TSV München von 1860 e.V. zum Wappen des Klubs und Vereins
Unser Verein – unser Wappen: Klärungsbedarf im Hinblick auf die Nutzung des Löwen