Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für unbedenklich, äußert jedoch Kritik an den Förderausnahmen. Die Deutsche Fußball Liga beschäftigt sich nun mit der Regelung.
Im Juli 2018 hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) auf Grundlage eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses beim Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32c GWB beantragt. Dabei sollten “mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel” geprüft werden. Die Clubs hatten damals mehrheitlich für einen aktiven “Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel” gestimmt. Vergangene Woche hatte das Bundeskartellamt eine Bewertung vorgenommen. Dem Wunsch der Klubs die 50+1-Regel beizubehalten, kann entsprochen werden. Man hält sie für unbedenklich. Aufgrund von diversen Ausnahmeregelungen ist 50+1 jedoch dringend reformbedürftig. Die Förderausnahmen für Bayer 04 Leverkusen, VFL Wolfsburg und der TSG Hoffenheim stehen dem “vereinsgeprägtem Wettbewerb” entgegen.
In der aktuellen Woche hat sich das Präsidium der DFL nun mit der Bewertung des Bundeskartellamts befasst. Im nächsten Schritt soll die Thematik im Rahmen einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung behandelt werden. Die hätte ohnehin im Juli stattgefunden, da weitere Themen auf der Tagesordnung stehen. Das Präsidium der DFL will mit den 36 Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga das weitere Vorgehen besprechen.
Mehr Informationen zur Thematik
Aktuelle Beiträge im Löwenmagazin
Löwenmagazin vom 7. Juni: 50+1 in der Diskussion – „Das hohe Gut der letzten Entscheidung durch die Mitglieder“
Löwenmagazin vom 31. Mai: Bundeskartellamt hält 50+1 der Deutschen Fußball-Liga für unbedenklich
Weitere interessante Beiträge anderer Medien
11 Freunde: „Das Spielfeld abräumen und von vorne anfangen“ / Interview mit Kartellrechtler
Deutschlandfunk: Weiter Streit um 50+1-Regel
Pressemeldung der DFL
DFL-Mitgliederversammlung befasst sich im Juli mit weiterem Vorgehen in Bezug auf 50+1-Regel
Pressemeldung des Bundeskartellamt vom 31.05.2021
Vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel der DFL
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