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2G im Stadion – was heißt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren?

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Beim kommenden Heimspiel zwischen dem TSV 1860 München und dem MSV Duisburg gilt die 2G-Regelung. Was heißt dies für Kinder und Jugendliche?

Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt ab sofort nach §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 17 Satz 2 Nr. 2 der 14. BayIfSMV die 2G-Regelung in bayerischen Stadien. Wir hatten bereits vor einer Woche bei der bayerischen Staatsregierung nachgefragt, wie diese Regelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet wird. Heute haben wir eine Antwort erhalten. Ein Ministeriumsprecher erläutert:

Bei der roten Krankenhausampel (2G) ist der Zugang grundsätzlich nur zulässig, soweit die betroffenen Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder unter 12 Jahren besteht derzeit keine Impfempfehlung und damit in der Regel auch keine Impfmöglichkeit. Kinder erhalten bei der roten Krankenhausampel deshalb bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres Zugang, ohne über einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis verfügen zu müssen.

Heißt: Nur Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne Nachweis ins Stadion. Ab dem 12. Lebensjahr ist für jeden Fan ein Impf- oder Genesennachweis erforderlich. Die 2G-Übergangsregelung bis Ende des Jahres für Jugendliche gilt also nur für Sporttraining oder zum Beispiel die Theatergruppe. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dürfen weiterhin nicht ins Fußballstadion oder ins Kino. Aktuell sind immerhin noch 60 Prozent dieser Personengruppe noch nicht geimpft.

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