Klares Zeichen gegen Polizeigewalt
Es ist ein großer Erfolg und ein klares Zeichen gegen Polizeigewalt. Vor allem aber auch gegen die Vertuschung. 2 Löwen-Fans bekommen vor dem Europäischen Gerichtshof Recht. Sie hatten die Bundesrepublik verklagt, da diese einen Zusammenstoß zwischen Polizei und Münchner Fußballfans unzureichend untersucht hatte. Beamten wurden nie ermittelt. Videos und Dateien verschwanden. Auch eine Verfassungsbeschwerde lehnte die Bundesrepublik ab. Zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof nun entschied.
Fast 10 Jahre ist es nun her
Am 9. Dezember 2007 war es zu einem Vorfall im Grünwalder Stadion beim kleinen Derby gekommen. Viele Fans erinnern sich noch heute mit Schrecken daran. Polizeieinheiten prügelten wahllos auf eine Menge von Fans ein. Darunter auch völlig unschuldige Kinder und Frauen. Zwei der Opfer erhoben daraufhin Klage, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein. Daraufhin verklagten die beiden Fans die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof und erzielten nun einen Erfolg. Genau einen Monat vor dem 9. Dezember 2017, dem Tag an dem das Ereignis 10 Jahre zurückliegen wird.
Kritik an der Justiz und der Bundesrepublik
Der Europäische Gerichtshof gibt den beiden Fans Recht. Die Richter in Straßburg kritisierten den Einsatz der behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale. Zudem kam scharfe Kritik in Richtung der anschließenden Ermittlungen. Beiden Fans wurde eine Entschädigung von 2000 Euro zugesprochen. Eine symbolische Summe, die jedoch vor allem eines bedeutet: Polizeigewalt muss Ernst genommen werden. “Anonyme Schlägertruppen” im Auftrag des Staates darf es nicht geben.
Das Original-Urteil: https://hudoc.echr.coe.int/eng
[…] ja ohnehin ab. Und ein Irrsinn, wenn man das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofes bedenkt: der gab Fans des TSV 1860 München Recht im Hinblick auf einen Vorfall vor rund zehn Jahren. Man kritisierte vor dem Gerichtshof nicht nur die Polizeigewalt sondern auch die Vertuschung im […]
[…] 1860-Fans gewinnen vor Europäischen Gerichtshof […]
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