Mit Überraschung stellte ein Fanclub fest, dass ein Blogger Bilder aus Facebook für seine Berichterstattung genutzt hat. „Prinzipiell sind wir offen und genehmigen das auch gerne“, meint der Vorsitzende. Gerichtlich vorgehen möchte man unter Löwen natürlich nicht. Man habe den Blogger deshalb freundlich angeschrieben.
Umso überraschender die Antwort. Der Fanclub müsse wissen: Die Bildrechte würden bei Facebook liegen, nicht beim Fotografen. Grundsätzlich sei es zudem so, dass man in Deutschland über alles berichten darf – ohne vorherige Zustimmung.
Richtig ist das nicht. Laut dem Landesarbeitsgericht in Köln ist eine Weiterverbreitung von Bildern auf Facebook ohne Erlaubnis nicht gestattet.